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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 19. Januar 2005 beschlossen, dass die Konsolidierung - verbunden mit dem Systemwechsel - den Bund als Arbeitgeber nicht mehr, aber auch nicht weniger kosten soll als bei der aktuellen Lösung. In dieses Schema hinein passt nun die Spannweite von 11 bis 14 Prozent, die wir Ihnen vorgeschlagen haben. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, sich hier dem Ständerat anzuschliessen. Ich begründe das wie folgt:

Wir haben in letzter Zeit verschiedentlich versicherungstechnische Berechnungen angestellt, um zu sehen, wo wir uns hier genau bewegen. Wir haben diese Berechnungen natürlich unter Annahme verschiedener Szenarien gemacht, auch in Bezug auf die Zinsentwicklung. Wir sind zum Schluss gekommen, dass diese Szenarien heute zwischen 353 und 381 Millionen Franken liegen, wenn wir von einer AHV-pflichtigen Lohnsumme ausgehen. Das wären dann Anteile zwischen 11,3 und 12,3 Prozent. Auch die neuesten Überlegungen führen uns hier zu keinen anderen Ergebnissen. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Ganz besonders wichtig scheint mir, dass Ihre Kommission die ursprüngliche Variante mit einer Untergrenze von 9 Prozent, die in Ihrem Rat Gnade gefunden hat, verlassen hat. Denn das wäre in der Tat etwas sehr Fatales gewesen. In diesem Sinne bestehen wie gesagt nach oben diese Spannweitenunterschiede. Die ständerätliche Lösung ist jene, die auch der Bundesrat bevorzugt.