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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-12-07

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-07

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit hat an ihrem früheren Beschluss und am Beschluss des Nationalrates in Bezug auf die Höchstgrenze von 13,5 Prozent festgehalten. Wie werden die Beiträge aufgeteilt? Die Altersvorsorge ist bis zur Lohnklasse 24 paritätisch, 50 zu 50, aufgeteilt. Dazu kommt der Beitragsplan 2 für Kader, bei welchen bei einer über rund 180 000 Franken hinausgehenden Summe die Beiträge nicht mehr paritätisch aufgeteilt werden, sondern die Arbeitgeberbeiträge höher ausfallen als die Arbeitnehmerbeiträge. Bei der Todesfall- und Invaliditätsversicherung hingegen bezahlt der Arbeitgeber 100 Prozent, hier hat sich - gemäss der Regelung, wie sie hier vorgesehen ist - der Arbeitnehmer gar nicht zu beteiligen.

Bei einer Aufteilung 50 zu 50 würde ein Höchstwert von 14 Prozent für die Lohnklassen bis 24 bedeuten, dass Gesamtbeiträge von 28 Prozent der Lohnsumme einbezahlt werden müssten. Ein Bruttolohnabzug von 14 Prozent paritätisch vonseiten der Arbeitnehmer schien uns sehr hoch zu sein; das war die Überlegung. Bei der unteren Grenze haben wir uns dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates von 11 Prozent angeschlossen und unseren unteren Grenzwert von 9 Prozent verlassen. Die Entscheide in der Kommission fielen wie folgt: Der nachmalige Antrag der Minderheit II wurde mit 15 zu 5 Stimmen abgelehnt; mit 13 zu 10 Stimmen hat die Kommission den nachmaligen Antrag der Minderheit I abgelehnt und sich für 13,5 statt 14 Prozent ausgesprochen. Das sind die Ergebnisse bzw. die Überlegungen der Kommission. Bei den abgemachten Paritäten sind 27 Prozent beziehungsweise 13,5 Prozent eine ausreichende Freigrenze zur Erfüllung der Auflagen des Arbeitgebers.

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