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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2006-12-11

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 7b Absatz 3 des Energiegesetzes sollen die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet werden, Massnahmen zur Förderung des sparsamen und rationellen Elektrizitätsverbrauchs zu treffen. Ich erinnere aber daran, dass die Elektrizitätswerke bereits heute dabei sind, das zu tun. Sie müssen es tun, wenn sie sich profilieren wollen. Eine Muss-Formulierung, wie sie das Gesetz nun vorsieht, würde zu einer Überregulierung führen, zu zusätzlicher Kontrolle und Überwachung, zu mehr Personal, dies in einem Bereich, in dem die betroffenen Unternehmen aus eigenem Interesse schon aktiv sind und in Zukunft noch aktiver sein werden.

Es scheint mir letztlich auch billig, die Verantwortung für den sparsamen und rationellen Elektrizitätsverbrauch auf die Versorgungsunternehmen abwälzen zu wollen. Das ist letztlich Sache der Konsumenten, auch der Erziehung der Konsumenten. Es geht aber auch um die Apparate, die Geräte, die Sie im Laden kaufen, die für den Betrieb Elektrizität benötigen. Die Versorgungsunternehmen können nicht beeinflussen, ob eine Lampe, ein Fernsehapparat, ein Diktiergerät oder ein Laptop weniger oder mehr Strom verbrauchen. Das liegt nicht in der Hand, im Ermessen, im Einflussbereich der Unternehmen, das muss anderweitig geregelt werden, soweit es überhaupt geregelt werden kann. Ich verweise diesbezüglich auf die Abhängigkeit vom Ausland, wo diese Geräte zumeist fabriziert werden.

Nach meiner Meinung können Sie hier nicht einseitig die Verantwortung auf die Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschieben; nach meiner Meinung müssen wir Artikel 7b Absatz 3 des Energiegesetzes streichen.