Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-12-11
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Kostendeckende Einspeisevergütungen sind der Schlüssel für eine wirklich greifende nachhaltige Förderung der alternativen, erneuerbaren Energien. Es gibt zahlreiche Gründe, um die Förderung solcher Energien zu unterstützen und in diese Förderung zu investieren.
Ein erster Grund ist sicher der Ersatz der endlichen Energien durch Energien, die wir immer wieder beziehen können, also durch erneuerbare Energien. Damit ist das ein Beitrag zur Schliessung der Energielücke, die ohne Zweifel auf uns zukommt. Nur ein Beispiel: Wenn wir die geeigneten Flächen der Dächer in der Schweiz mit Fotovoltaikzellen ausrüsten würden, könnten wir rund 20 Prozent des Energiebedarfs decken; das wäre eine sehr grosse Menge, die zur Schliessung der Versorgungslücke beitragen würde. Selbstverständlich wird das nicht der Fall sein, selbstverständlich wird es verschiedene andere erneuerbare Energien brauchen, um diese Lücke schmaler zu machen oder gar zu schliessen.
Ein zweiter Grund: Investitionen in alternative, erneuerbare Energien hier in der Schweiz bedeuten eben auch, dass Arbeit in der Schweiz bleibt und dass vor allem das Geld in der Schweiz bleibt, für die Energie, die wir beziehen, und für die Energie, die wir brauchen. Wir geben das Geld nicht ins Ausland aus, wir füllen damit nicht die Taschen der Ölscheichs, sondern wir geben es hier aus für Arbeitsplätze, auch für Innovation, für eine Stärkung unserer Wirtschaft in diesem ganzen Bereich. Auch hier wieder ein Beispiel: Allein die Fotovoltaik hat in der Schweiz - wo sie, das muss leider gesagt sein, noch keine "blühenden Äcker" vorgefunden hat, wo sie sich vermehren könnte - immerhin rund tausend Arbeitsplätze geschaffen. Damit wird heute weit mehr produziert als die Menge, die in der Schweiz abgesetzt werden kann. Ein Grossteil davon geht zurzeit ins Ausland, das muss uns doch wirklich zu denken geben. Andere Länder haben sich nicht nur auf Konstruktionen und auf den Export und die Weiterentwicklung solcher alternativen Energien verlegt, sondern sie haben sie mit grossem Nutzen und zu ihrem eigenen Vorteil auch in ihrem eigenen Land angewandt.
Wir würden, wenn wir eine nachhaltige, engagierte Förderung machten, zu zusätzlichem Know-how kommen. Know-how ist ja eines der wesentlichen Elemente in unserem Wirtschaftsleben; Know-how ist grundsätzlich unsere Stärke, [PAGE 1785] und wir haben diese Stärke bisher mit Erfolg ausgespielt. Hier verpassen wir den Anschluss an die Spitze; deshalb braucht es eine engagierte Förderung.
Schliesslich wird die Produktion mit jeder zusätzlichen Investition günstiger. Wir können massenhaft produzieren; wir können nicht nur Verbesserungen realisieren, sondern durch die Massenproduktion auch Verbilligungen herbeiführen. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dass Sie mit der Mehrheit einer engagierten Förderung mit 0,6 Rappen pro Kilowattstunde zustimmen.
Ich muss sagen, dass ich persönlich nicht absolut glücklich bin mit der Vorzugsstellung, welche die Fotovoltaik hier bekommen hat. Fotovoltaik ist dort sinnvoll, wo es überschüssige Sonnenenergie gibt, wo diese Energie weitergegeben werden kann. Wo aber z. B. nur so viele Dachflächen vorhanden sind, dass es gerade für die Wärme in einem Haus reichen würde, also generell bei Wohnhäusern und insbesondere bei Einfamilienhäusern, ist das Geld besser investiert, wenn man aus der Sonnenenergie Wärme macht und nicht Elektrizität. Diese kleine Einschränkung möchte ich hier noch angebracht haben. Immerhin aber ist die Abstufung bei der Förderung der Fotovoltaik von der Kommissionsmehrheit sinnvoll vorgenommen worden. Es ist ein Zwang da, um diese Fotovoltaik immer rentabler zu machen und eine höhere Leistung bei tieferen Preisen zu erreichen; deshalb diese Abstufung, die ich grundsätzlich befürworten kann.
Stimmen Sie also bei Absatz 5 mit der Mehrheit.
Bezüglich Absatz 4 denke ich, dass auch die Grossverbraucher zu dieser Erneuerung und zu dieser Förderung der Energien, die uns nicht belasten, im gleichen Umfang beitragen sollten. Wenn ich eine kurze Rechnung mache, der Sie ohne weiteres folgen können, dann stelle ich fest, dass diese kleine zusätzliche Belastung die Wirtschaft oder die entsprechenden Grosskunden nicht im Ernst belasten kann. Nehmen Sie an, die Stromkosten würden bei einem Produkt 20 Prozent des Endpreises ausmachen, zu welchem der Verkauf möglich ist. Gehen Sie davon aus, dass dieser Endpreis 500 Franken ist. Dann betragen die Stromkosten 100 Franken. Wenn Sie 0,6 Prozent dazuschlagen, ist der Stromkostenanteil 100,6 Franken. Da will mir doch niemand angeben, dass wir wegen dieser 60 Rappen auf 500 Franken Endpreis unsere Konkurrenzfähigkeit in der Schweiz einbüssen würden.
Ich bitte Sie also, auch bei Absatz 4 mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen, und hoffe, dass wir hier nun Pfähle für eine engagierte Förderung der nachhaltigen, erneuerbaren Energien einschlagen.