Lexipedia

Steiner Rudolf · Nationalrat · 2006-12-11

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Gemäss dem Beschluss des Ständerates soll der Energieverbrauch der privaten Haushalte bis zum Jahr 2030 mindestens auf dem Niveau zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung stabilisiert werden; voraussichtlich ist es der 1. Januar 2008. Ich frage mich nun wirklich, wie der Ständerat dazu kommt, eine solche Bestimmung in die Vorlage aufzunehmen, wie er dazu kommt, einseitig auf dem Buckel der Haushalte Bestimmungen zu erlassen, wonach der Energiebedarf bis 2030 stabilisiert werden soll. Industrie und Gewerbe werden ausser Acht gelassen. Wenn man schon solche Bestimmungen will, dann, meine ich, müssten sämtliche Energieverbraucher einbezogen werden.

Es kommt dazu, dass diese Stabilisierung des Endverbrauchs gemäss Ständerat überhaupt keine Rücksicht auf die demografische, auf die gesellschaftliche Entwicklung vom 1. Januar 2008 an, also ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, bis im Jahr 2030 nimmt. Die demografische Entwicklung ist das eine, die gesellschaftliche das andere. Denken Sie daran, wie Sie zu Hause mit Energie umgehen. Denken Sie an den steigenden Strombedarf: Zunahme von 2 Prozent pro Jahr. Das wird auch in Zukunft so bleiben.

Etwas Weiteres ist die Tatsache, dass vom Endenergieverbrauch gesprochen wird; aber was dieser Endenergieverbrauch tatsächlich ist, wird nicht spezifiziert. Auch die Gebäudehülle und andere Faktoren sind entscheidend. Entscheidend ist auch die Frage, woher die Energie kommt. Ist es "saubere" Energie, die den Endverbrauch beeinflusst, ist es "schmutzige" Energie? Sie können noch weitere Auflagen machen. Das Ganze ist nicht spezifiziert und derart schwammig, dass es keinen Eingang in diese Gesetzgebung finden darf.

Es kommt noch etwas ganz Wesentliches dazu: Wie Sie wissen, arbeitet der Bundesrat derzeit an den Energieperspektiven. Ein Teil ist bereits publiziert, der nächste Teil wird nächsthin publiziert. Wir werden ohne Zweifel die Gelegenheit haben, in diesem Rat über die Energieperspektiven des Bundes zu diskutieren. Ich denke, dannzumal wird der Zeitpunkt gekommen sein, dass wir darüber debattieren können, ob und wann, mit welchen Mitteln, auf welcher zeitlichen Achse der Energiebedarf der Schweizerinnen und Schweizer stabilisiert oder gar reduziert werden soll - aber nicht nur bei den Haushalten, sondern auch bei Gewerbe und Industrie. Für mich macht eine Bestimmung zum heutigen Zeitpunkt in dieser Gesetzgebung - letztlich geht es immer noch im weiteren Sinne um das Stromversorgungsgesetz - keinen Sinn.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.