Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2006-12-11
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Was die Mehrheit und die Minderheit I (Lustenberger) wollen, ist vielleicht gut gemeint, aber an dieser Stelle im Gesetz nicht zweckmässig. Es geht ja, wie bereits gesagt wurde, um Massnahmen bei Gefährdung der Versorgung; wenn also die Versorgung mittel- oder langfristig erheblich gefährdet ist, kann der Bundesrat Massnahmen treffen. Er kann z. B. auch langfristige Lieferverträge abschliessen; das ist hier ausdrücklich erwähnt. Hier darf doch nicht im Vordergrund stehen, was für eine Energieform das dann ist. Es geht um eine Notsituation, die mit der zweckmässigsten Lösung behoben werden muss. Wir fördern ja die erneuerbaren Energien an anderer Stelle in diesem Gesetz sehr massiv. Hier ist das einfach nicht nötig, es wäre auch falsch.
Der Antrag der Minderheit I ist, wie bereits gesagt wurde, fast noch schlechter als der Antrag der Mehrheit, weil er bezüglich Wasserkraft seine Schwachpunkte hat.
Ich bitte Sie also, hier nicht ökologisch oder ideologisch abzustimmen, sondern die Frage so zu lösen, wie sie vom Gesetz her vorgesehen ist, nämlich im Sinne von "Massnahmen bei Gefährdung der Versorgung". Hier ist der Antrag der Minderheit II (Rutschmann), Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, die beste Lösung.