Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-12-11
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-11
Wortprotokoll
Bei Artikel 9 geht es um allfällige Massnahmen bei einer Gefährdung einer sicheren und erschwinglichen Stromversorgung, eine Situation, die leider durchaus eintreten könnte. Dass die Stromversorgung mittel- und langfristig zu einem Problem wird, ist heute wohl weitgehend unbestritten. Im vorliegenden Artikel geht es unter anderem um die Beschaffung von Elektrizität, insbesondere über langfristige Verträge, den Ausbau der Erzeugungskapazitäten und den Netzausbau. Der Nationalrat hat in der ersten Lesung den nun zur Diskussion stehenden Artikel 2bis eingefügt, welcher den erneuerbaren Energien hier den Vorrang einräumen will.
Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit II, bei der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu bleiben. Ich gehe davon aus, dass dieser Artikel dann zum Tragen kommt, wenn die Stromversorgung ernsthaft gefährdet ist und die Werke nicht in der Lage oder nicht willens sind, eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen. Es geht hier also um eine Notsituation, und wenn es darauf ankommt, dass die Lichter nicht ausgehen, dass die Computer und die Maschinen nicht stillstehen, dann haben wir vermutlich keine Zeit für ideologische Diskussionen oder Schönheitskonkurrenzen bezüglich der Elektrizitätsbeschaffung. Dann geht es darum, ein ernsthaftes Problem in kürzester Zeit zu lösen. Bei aller Sympathie für die erneuerbaren Energien: In einer Notsituation, wenn es darum geht, die Versorgung mit Elektrizität aufrechtzuerhalten, dürfen wir uns unsere Handlungsfreiheit nicht einschränken. Wir haben andere Artikel in dieser Vorlage, wo wir die erneuerbaren Energien fördern können und wo wir sie tatsächlich auch fördern. Bei diesem Absatz 2bis ist dieser Fördergedanke unseres Erachtens aber falsch.
Wir bitten Sie, auf den Einschub von Absatz 2bis zu verzichten und hier dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.