Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-12-11
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11
Wortprotokoll
Herr Rime, Sie haben mir freundlicherweise diese heikle Frage schon zugestellt, und wenn ich jetzt unglaublich kompetent antworte, ist es darauf zurückzuführen, dass ich mich vorbereitet habe; ich will mich einfach nicht mit fremden Federn schmücken.
Ja, Herr Rime, sofern diese Netzgesellschaften reine Netzbetreiberinnen sind und daneben keine Tätigkeiten in den Bereichen Produkte und Handel ausüben. Es geht hier um eine personelle Trennung zwischen Monopol und Markt. Der Netzbetrieb über alle Netzebenen gehört zum Monopolbereich. Personen, die in diesem Bereich tätig sind, fallen nicht unter die Unvereinbarkeitsregelung von Artikel 18 Absatz 7. Der "Chef Netze" als Geschäftsleitungsmitglied eines Überlandwerks könnte nicht als Vertreter der Mehrheit im Verwaltungsrat der Swissgrid mitwirken. Wird aber der Netzteil aus dem Überlandwerk ausgegliedert und in eine eigene Netz-AG eingebracht, so könnte deren Chef, der nicht mehr in der Geschäftsleitung zum Beispiel von EOS ist, als Vertreter der Mehrheit im Verwaltungsrat der Swissgrid mitwirken. Sie merken, eine solche Antwort hätte ich nie spontan geben können.
Aber ich will jetzt noch in diesem Zusammenhang ein Wort zur kürzlich präsentierten Nomination des Verwaltungsrates der Swissgrid verlieren. Der Verwaltungsrat soll am 14. Dezember gewählt werden und insgesamt aus 14 Personen bestehen. Davon sind drei Personen unabhängig, inklusive Präsident, und zwei Personen vertreten die Kantone. Die übrigen neun Personen sind allesamt Vertreter der Schweizer Stromverbundunternehmen. Diese Zusammensetzung entspricht noch nicht dem vorher zitierten Artikel 18 Absatz 7. Ich habe bereits im Ständerat in der Flimser Session gesagt, dass ich eine gewisse Vorwirkung dieses Gesetzes erwarte. Diese Erwartung wurde teilweise erfüllt, aber erst teilweise. Wenn das Gesetz von Ihnen verabschiedet wird, dann kommt die Vollendung.