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AB 69322

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Wenn Kollega Rime mit seinem Einzelantrag die Verlängerung der Frist ab Inkrafttreten von mindestens einem auf zwei Jahre und dann die Frist für die Überführung von spätestens fünf auf sechs Jahre ausdehnt, ist das eine zeitliche Verzögerung, die nicht einleuchtet, wie Sie sehen, wenn Sie die Verhandlungen im Ständerat und vor allem auch die Vernehmlassung, die der Ständerat durchgeführt hat, zur Kenntnis nehmen. Die Unternehmungen wissen das, und sie sind auch dazu bereit. Ich mache Sie zudem darauf aufmerksam, dass sich auch die ganze Frage bzw. die Frist des zwischengeschalteten Referendums von fünf auf sechs Jahre ausdehnen wird, wenn Sie dem Einzelantrag Rime zustimmen, denn es kann ja nicht sein, dass nach fünf Jahren das Referendum zugestanden wird, die Angelegenheit der Zusammenführung aber noch nicht über die Bühne gegangen ist.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Rime abzulehnen, auch vor dem Hintergrund dessen, dass die Kommission wirklich immer davon ausgegangen ist, dass die Frage der Fristen von einem Jahr und von fünf Jahren ausgehandelt ist.

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