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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Der Vorsteher des EJPD hat dem türkischen Gesprächspartner die gesetzlichen Vorschriften für die Rechtshilfe und die Auslieferung erläutert und dabei darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht bei Auslieferungsgesuchen abschliessend entscheidet. Ich habe davon ausführlich sowohl den Nationalrat wie den Bundesrat und die Presse benachrichtigt. Irgendwelche Zusicherungen sind nicht gemacht worden und wären auch nicht möglich, da der Entscheid beim Bundesgericht liegt. Dies wurde den türkischen Gesprächspartnern so und nicht anders dargelegt. Beim Besuch in der Türkei war die Polizeizusammenarbeit kein Thema. Der Bundesrat nahm am 23. Dezember 2005 vom Aussprachepapier zur Strategie der internationalen Polizeikooperation 2006-2009 Kenntnis. Gemäss dieser Strategie ist im Rahmen des Ausbaus der bilateralen Beziehungen unter anderem auch ausdrücklich die Türkei als möglicher Staat für ein Polizeiabkommen vorgesehen. Allfällige Verhandlungen bedingen aber in jedem Falle zunächst ein Mandat des Bundesrates, das das EJPD zu beantragen hätte, was bis heute nicht erfolgt ist. Sie ersehen aus dem Umstand, dass wir das bis heute nicht gemacht haben, dass der Abschluss eines Abkommens mit der Türkei im jetzigen Zeitpunkt nicht erste Priorität geniesst.