Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-11
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11
Wortprotokoll
Herr Ineichen erkundigt sich betreffend die Behandlung des Patentgesetzes und die Abkoppelung der Frage der Parallelimporte. Zunächst sind Parallelimporte, mit Ausnahme patentgeschützter Produkte, heute bereits zulässig. Zum Teil werden sie durch öffentlich-rechtliche Normen verhindert, weil die Schweiz Sondernormen hat. Diese sollen jetzt - das haben Sie gesehen - gemäss neuestem Beschluss des Bundesrates dort, wo es verantwortbar ist, beseitigt werden. Zweitens gibt es private Organisationen, Vertriebssysteme, die das verhindern oder behindern. Darum geht es hier nicht. Es geht lediglich um die Frage der patentgeschützten Produkte.
Die hohen Preise und das Ausbleiben von Parallelimporten haben andere Ursachen, die primär ausserhalb des Patentrechtes zu finden sind. Das zeigen die konkreten Beispiele, die immer wieder gebracht werden. Dabei geht es zumeist nicht um patentgeschützte Waren. Für die hohen Preise und das Ausbleiben von Parallelimporten sind andere Vorschriften, Produktvorschriften, technische Handelshemmnisse usw. verantwortlich. Der Bundesrat hat sich daher am 29. November 2006 für das Cassis-de-Dijon-Prinzip und damit für einen weiteren Abbau von öffentlich-rechtlichen Hürden beim Zutritt zum schweizerischen Markt ausgesprochen. Damit soll die wichtigste Ursache solcher Hürden für Parallelimporte wegfallen. Ob nun ein Systemwechsel bei der Erschöpfung im Patentrecht zusätzlich zu technischen Handelshemmnissen und anderen öffentlich-rechtlichen Hürden für Parallelimporte etwas bringt, ist unter Ökonomen umstritten. Sicher ist, dass ein Effekt auf das allgemeine Preisniveau äusserst gering sein wird; da sind sich alle Ökonomen einig.
Der Bundesrat hat sich jedoch am 22. November auf Antrag Ihrer Kommission, der RK-NR, dafür ausgesprochen, ihre Motion 06.3633, "Klärung der Möglichkeiten und Folgen im Bereich der patentrechtlichen Erschöpfung", gutzuheissen und entgegenzunehmen. Diese Motion bezweckt, die Frage der Erschöpfung von Patenten und das neue Patentgesetz zu trennen, und zwar einfach aus folgenden Gründen - wie Sie das in der Kommission richtig festgestellt haben -: Erstens ist die Frage der Erschöpfung noch umstritten, und zweitens kumulieren sich so viele Gegnerschaften, wenn wir das zusammen mit dem Patentgesetz bringen, dass die Fragestellung nicht eindeutig ist, die Antworten es auch nicht sind und das Patentgesetz fallen wird.
Die Kommission hat Ihnen beantragt, das zu trennen, und das hat der Bundesrat gutgeheissen. Wir werden die Vorlage ja übermorgen behandeln. Es wird darin eine Reihe von spezifischen Fragen beantwortet. Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, alle Fragen - also regionale, nationale, weltweite, dies getrennt für landwirtschaftliche Produkte, für Pharmaprodukte - separat zur Diskussion zu stellen und auch mehrere Vorschläge in die Vernehmlassung zu geben.
Der Fragesteller, Herr Ineichen, fragt, ob es möglich sei, eine fertige Vorlage bis zum März auszuarbeiten. Ich habe Ihnen in der Kommission gesagt, dass das unmöglich ist. Sie müssen sehen, eine Vorlage folgt genau vorgeschriebenen Prozeduren. Man arbeitet bereits im Institut für geistiges Eigentum an dieser Vorlage, also noch bevor das von der Kommission gutgeheissen worden ist. Aber wir rechnen damit, dass man im Frühling mit den Hauptvarianten in den Bundesrat und in die Vernehmlassung kann. Man braucht an sich von Gesetzes wegen drei Monate für die Vernehmlassung. Wir werden sie auf zwei Monate zu verkürzen versuchen, das habe ich Ihnen gesagt, und dann eine fertige Vorlage in den Bundesrat und ins Parlament bringen. Wir haben es Ihnen gesagt: Ende des Jahres ist der knappste Zeitpunkt. Wir haben aber auch in der Kommission erklärt, es sei nicht möglich, dann zusätzliche Expertisen oder Gutachten einzuholen, das müsste dann die Kommission tun. Eine solche Vorlage lässt sich nicht bis Ende März ausarbeiten. Schon die Zeitvorgaben der Motion sind anspruchsvoll. Der Bundesrat hat sich aber dafür ausgesprochen, dem Anliegen in diesem engen Zeitraum zu entsprechen.