Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-10-04
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-10-04
Wortprotokoll
Ich kann es auch kurz machen.
Der erste Punkt: Das Bundesgesetz über die Stiftung solidarische Schweiz haben wir vorgelegt. Diesen Punkt kann man in der Tat abschreiben.
Der zweite Punkt: Der Entwurf des Währungs- und Zahlungsmittelgesetzes ist Ihnen vorgelegt worden. Damit kann die Nationalbank die Goldbestände anders bewirtschaften. Wir haben Ihnen gleichzeitig einen Verfassungsartikel vorgelegt, der die Ausgliederung dieses Überschussgoldes - schrecklicher Name, aber es heisst jetzt halt so - ermöglicht; darüber berät jetzt die WAK Ständerat. Ich glaube, es hat keinen Sinn, dass wir noch irgendetwas überweisen.
Der dritte Punkt: Die Änderung des Nationalbankgesetzes ist jetzt in Arbeit. Eine Expertenkommission hat einen Vorschlag gemacht. Ich habe das selber noch nicht im Detail an den Bundesrat weitergeleitet. Wir sind am Überlegen, wie wir vorgehen wollen. Möglicherweise werden wir diesen Expertenbericht mit dem Gesetz in die Vernehmlassung geben, noch ohne vertiefte Stellungnahme des Bundesrates. Dort wird die Frage der Rechenschaftspflicht abgehandelt, weil es selbstverständlich ist, dass der Preis der Unabhängigkeit der Notenbank eine vernünftig ausgebaute Rechenschaftspflicht sein muss.
Der vierte Punkt: Dieser Punkt ist insofern nicht mehr aktuell, als der Bundesrat darauf verzichtet, die Bundesverfassung noch einmal zu ändern. Wir werden Ihnen mit grösster Wahrscheinlichkeit den Notenbank-Auftrag im Rahmen des Gesetzes vorschlagen. Sie werden dann im Rahmen des Gesetzes darüber befinden, wie Sie ihn ausgestalten wollen.
Das ist ein Vorstoss wie so viele andere, die Patina angesetzt haben und zum grossen Teil überholt sind, weil sie erst jetzt behandelt werden. In diesem Sinne würde man ihn wahrscheinlich am besten ganz abschreiben.