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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie auch, den Antrag Stump abzulehnen. Unser Entwurf geht davon aus, dass bei hängigen Verfahren ab sofort das neue Recht gilt. Nun will Frau Stump im Prinzip einführen, dass zwar das neue Recht gilt, dass aber unter dem Strich nie eine Massnahme getroffen werden darf, die im Resultat höhere Lärmemissionen zulässt, als wenn nach altem Recht vorgegangen worden wäre. Die Formulierung dazu lautet, es dürfe nicht [PAGE 2625] zu einer Reduktion der Lärmschutzmassnahmen führen. Was heisst das? Es wurden bis jetzt ja noch gar keine Massnahmen getroffen.

Daher sind wir der Meinung, dass - aufgrund der Überlegung, dass es ja immer auch zwei Parteien gibt, die sich auf ein Rechtssystem insgesamt, also auf das neue Recht insgesamt, verlassen müssen - in einer Übergangsbestimmung keine materielle Rechtsgüterabwägung platziert werden soll.

Daher beantrage ich Ihnen, den Antrag Stump abzulehnen.