Huber Gabi · Nationalrat · 2006-12-13
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-13
Wortprotokoll
Ich bin Mitglied des Zentralvorstands des Schweizer Alpen-Clubs (SAC), einer beschwerdeberechtigten Organisation nach dem NHG. Ich spreche hier aber für die FDP-Fraktion.
Die FDP-Fraktion unterstützt mehrheitlich den Minderheitsantrag Baumann J. Alexander, das heisst die Fassung des Ständerates, und damit auch die Begründung, welche die im Ständerat obsiegende Minderheit anführte.
Unser Rat lehnte ja in Flims sowohl Artikel 10a Absatz 1a gemäss dem Antrag unserer Kommission für Rechtsfragen als auch einen neuen Artikel 54 Absatz 4 ab. Nach Letzterem wäre die Forderung nach der Interessenabwägung durch die Behörden unter Berücksichtigung von Parlaments- und Volksentscheiden unter den Abschnitt "Rechtspflege" zu stehen gekommen. Der Ständerat hat nun wieder einen gegenüber der ursprünglichen Fassung modifizierten Absatz 1a in Artikel 10a eingefügt, und zwar entgegen dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission für Rechtsfragen. Die FDP-Fraktion unterstützt knapp, aber mehrheitlich den Minderheitsantrag Baumann J. Alexander, also wie gesagt die Fassung des Ständerates. Dort wird die Frage, ob der Gesetzgeber beim Verbandsbeschwerderecht die Befugnis hat, den rechtsanwendenden Behörden gewisse Anweisungen zu geben, bejaht. Eine starke Minderheit unserer Fraktion schliesst sich aber dem Mehrheitsantrag der Kommission für Rechtsfragen auf Streichung von Absatz 1a an. Einerseits ist der Absatz eine Selbstverständlichkeit und folglich überflüssig - auch im Ständerat herrscht übrigens die Meinung, dass das Recht als solches immer angewendet werden muss -, andererseits würde der neue Absatz eventuell verhängnisvoll, wenn man in ihn mehr als Selbstverständliches hineininterpretieren würde, namentlich etwa eine Vorgabe im Sinne einer Lex specialis.
Die FDP-Fraktion wird mehrheitlich den Antrag der Minderheit unterstützen.