Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-12-13
Wortprotokoll
Ich habe mich schon bei der letzten Beratung hier und im Ständerat auch Ihrer Position angeschlossen, also der Position der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Allerdings tat ich dies mit der Begründung, dass der Artikel so, wie er zur Diskussion steht, überflüssig wäre, und nicht mit der Begründung, dass er zu völlig anderen Interessenabwägungen führen müsste und dass die anwendende Behörde derart komplizierte Überlegungen, wie sie zum Teil im Ständerat angestellt worden sind, machen müsste. Es wäre unzumutbar, solch filigrane Gedankengänge wie diejenigen des Ständerates normalen Exekutivbehörden zumuten zu wollen. Weil der Vorschlag überflüssig ist, weil er selbstverständlich ist, soll er nicht ins Gesetz aufgenommen werden. [PAGE 1824]
Ich weise auch auf die Beispiele hin, die gestern in Ihrer Kommission genannt worden sind: Es ist keineswegs so, dass in parlamentarischen Entscheiden und in Volksentscheiden dann immer einfach strikte eine Interessenabwägung zugunsten des Bauvorhabens vorgenommen würde. Sehr oft sind hier Entscheide gefallen, die nach dem Sankt-Florians-Prinzip einfach im Sinne der jeweiligen Umweltverbände gefasst wurden. Diese Beispiele sind gestern in der Kommission ausdrücklich genannt worden, und ich muss das denjenigen, die mit der neuen Bestimmung liebäugeln, in Erinnerung rufen, denn die Bestimmung könnte zu einem Eigengoal werden.