Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-12-13
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-13
Wortprotokoll
Die OECD hat in ihrer Review über die Innovationspolitik der Schweiz vor zwei Wochen festgehalten, dass unser Land zu den innovativsten Ländern weltweit gehört. Sowohl die öffentlich finanzierte Forschung wie auch die privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung spielen dabei eine zentrale Rolle. Besonders wichtig für die Innovationsfähigkeit der Schweiz ist der ausreichende Schutz geistigen Eigentums. Nur dort, wo potenzielle Erfinderinnen und Erfinder ihr geistiges Eigentum genügend geschützt sehen und Möglichkeiten haben, diese Ideen und Produkte zu vermarkten und zu exportieren, werden sie auch entsprechend investieren und produzieren. Die FDP teilt die Sicht der OECD, dass das Schutzniveau des geistigen Eigentums einen zentralen Pfeiler für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz darstellt.
Vor einem Jahr haben wir zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem verabschiedet. Das war die erste Tranche der Patentrechtsrevision. Nun sind wir mit der Genehmigung des Patentrechtsvertrags und mit der Revision des Patentgesetzes beim Herzstück der Patentrechtsrevision. Folgen werden in einer dritten Tranche noch die Bundesgesetze zum Bundespatentgericht und zum Patentanwaltberuf.
Biotechnologie ist aus Sicht der FDP eine zukunftsweisende Technologie. Die EU hat schon 1998 eine entsprechende Richtlinie erlassen, um die biotechnologischen Erfindungen angemessen schützen zu können. Die freisinnige Ständerätin Helen Leumann forderte denn auch in einer Motion von 1998, dass das schweizerische Patentgesetz der europäischen Biotech-Richtlinie angepasst werden soll. Diesem Anliegen wird mit der vorliegenden Revision Rechnung getragen. Mehr noch: Gleichzeitig werden Schranken in die Vorlage eingebaut, die spekulative Patentanmeldungen verhindern werden. Zudem werden zugunsten von Forschung und Landwirtschaft Privilegien verankert, indem die wissenschaftliche Forschung am Gegenstand eines Patentes auch ohne Zustimmung des Patentinhabers erlaubt wird und indem kein Patentschutz besteht für biologisches Material, das in der Landwirtschaft zufällig oder technisch nicht vermeidbar gewonnen wurde.
Die FDP-Fraktion begrüsst die gesetzliche Verankerung des Forschungs- und Landwirteprivilegs. 2003 hat der Generalrat der WTO beschlossen, dass patentgeschützte pharmazeutische Produkte unter restriktiven Bedingungen in der Schweiz unter einer Zwangslizenz hergestellt und in Entwicklungsländer exportiert werden können, wenn sie zur Eindämmung schwerwiegender gesundheitlicher Probleme wie Aids oder Malaria dienen und wenn diese Länder nicht selber über genügend Produktionskapazitäten auf pharmazeutischem Gebiet verfügen. Diesen WTO-Beschluss begrüsst die FDP-Fraktion, weil dadurch die Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten in Entwicklungsländern verbessert werden kann, ohne dass ein Wettbewerbsnachteil für den Standort Schweiz entstehen würde. Durch die Regelung auf internationaler Ebene entsteht eine Win-win-Situation oder zumindest eine Win-and-not-lose-Situation für die Schweiz.
Die FDP begrüsst auch die neuen Regelungen bezüglich Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen. Nachdem die Schweiz im Namen der World Intellectual Property Organization (Wipo) Vorschläge zur verbesserten Transparenz der genetischen Ressourcen und des dazugehörigen überlieferten Wissens indigener und lokaler Gemeinschaften machte, steht es der Schweiz gut an, dass sie ihren Beitrag zur Lösung der sogenannten "access and benefit sharing"-Problematik leistet.
Schliesslich werden mit der Patentgesetzrevision auch neue Massnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie eingeführt, die das Schutzniveau dem Designgesetz anpassen und verhindern wollen, dass die Schweiz zu einem Transitland für Pirateriegüter wird.
Die FDP begrüsst alle diese Neuerungen und ist auch ein wenig erstaunt über das geringe öffentliche Echo auf den angemessenen Schutz biotechnologischer Erfindungen, das Forschungs-, Landwirte- und Versuchsprivileg, die WTO-Entschliessung zugunsten von Entwicklungsländern sowie auf die vorgeschlagenen Massnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie. Viel mehr stand in den letzten Monaten und auch hier in gewissen Eintretensvoten die Frage der Parallelimporte im Zentrum der öffentlichen Diskussion, obwohl dies nur ein Nebenprodukt der Patentgesetzrevision hätte sein sollen. Der Bundesrat wollte nämlich die bundesgerichtliche Rechtsprechung des sogenannten Kodak-Urteils, wonach für patentgeschützte Güter die nationale Erschöpfung gilt, gesetzlich regeln. Doch der Wirt hat die Rechnung ohne seine Gäste gemacht.
Aufgrund der divergierenden Interessen hat deshalb die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beschlossen, die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung nicht in die vorliegende Patentgesetzrevision einzubeziehen, sondern den Bundesrat zu beauftragen, die gewonnenen Erkenntnisse über die Auswirkungen einer nationalen, regionalen oder internationalen Erschöpfung in einer separaten Botschaft dem Parlament zu unterbreiten.
Die FDP unterstützt als Urheberin des entsprechenden Antrages dieses Vorgehen und bittet Sie, die Frage der Parallelimporte von derjenigen des Schutzes biotechnologischer Erfindungen zu trennen. Aus der Sicht der FDP kann nur auf diese Weise eine sachliche Diskussion zum Thema des patentrechtlichen Schutzes von biotechnologischen Erfindungen geführt werden. Gleichzeitig erwarten wir aber vom Bundesrat - ja, Herr Bundesrat Blocher, wir erwarten von Ihnen, dass Sie uns diese Botschaft baldmöglichst präsentieren, unter Einhaltung aller Verfahren, wie Sie dies auch in der Fragestunde gesagt haben. Die FDP erwartet von Ihnen, dass diese Botschaft bald kommt.
Der Antrag der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zur Frage von Artikel 9a, wo eben die Erschöpfung geregelt worden wäre, stellt sicher, dass bereits heute die Mehrfachschutz-Problematik von geistigem Eigentum geregelt werden kann, das heisst, dass Güter, die urheber- oder markenschutzrechtlich geschützte sind, nicht aufgrund eines für das Produkt nebensächlichen Patentes von Parallelimporten ausgenommen werden können. Deshalb stimmt eben das Beispiel bezüglich Samsonite-Koffern, das Sie vorgestern im "Blick" lesen konnten, nicht, weil nicht der Koffer patentiert ist, sondern allenfalls Patente auf einzelnen nebensächlichen Bestandteilen bestehen.
Zusammenfassend kann ich für die FDP-Fraktion festhalten: Wir stehen ein für einen starken und umfassenden Patentschutz, der den Erfindergeist belohnt und den Werkplatz und Denkplatz Schweiz stärkt. Gleichzeitig wollen wir keine spekulativen Patente und wollen den Zugang zu patentgeschützten Medikamenten für Entwicklungsländer gemäss der WTO-Entschliessung sichern. Die Offenlegung der Quelle von traditionellem Wissen ist für uns ebenso zentral wie die Bekämpfung der Nachahmung und Piraterie patentgeschützter Güter. [PAGE 1844]
Deshalb bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Mehrheitsbeschlüssen der Kommission für Rechtsfragen zu folgen.