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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2006-12-14

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Bezüglich der gerade von meinen beiden Vorrednern Huguenin und Ruey geführten Debatte könnte man auch sagen, nach Bert Brecht: "Und die im Dunkeln sieht man nicht." In vielen Ländern, in denen eben keine offene, adäquate Drogenpolitik verfolgt wurde, ist die Situation noch so, wie sie in der Schweiz in den Achtzigerjahren war. Diejenigen, die der Verelendung preisgegeben werden, ohne Programme, ohne entsprechende Hilfemöglichkeiten, sind im Dunkeln und werden es auch bleiben.

In der Schweiz - und damit möchte ich beginnen - hat man eben Ende der Achtzigerjahre, Anfang der Neunzigerjahre ganz klar etwas gelernt aus dieser Geschichte, aus dieser dunklen Geschichte der damaligen Situation in der offenen Drogenszene, aus der Verelendung, die damals anzutreffen war, aus den hohen Sterblichkeits- und Infektionsraten, die man in der Schweiz Ende der Achtzigerjahre gekannt hat. Das ist heute zu würdigen, wenn wir diese Vorlage ansehen. Sie wissen es, dass die Achtzigerjahre bei der Neuentwicklung einer Drogenpolitik sozusagen Pate gestanden haben. Die Politik hat sich nach langen Jahren des Streitens und der Ideologisierung dieser Debatte zu Beginn der Neunzigerjahre zusammengefunden und hat eine kohärentere Drogenpolitik entwickelt. Dabei ging man davon aus, dass letztlich eben das ganz Entscheidende in einer kohärenten Drogenpolitik die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche ist, die gesellschaftlich mit diesem Thema befasst sind, also etwa der Repression, der Prävention, der sozialen Dienste, der medizinischen Dienste usw. Das war neu, und das hat zur Formulierung dieser Viersäulenpolitik geführt, die heute unter anderem zur Debatte steht. Die FDP-Fraktion hat deshalb auch sehr klar beschlossen, auf die Vorlage einzutreten.

Ich darf kurz an die Vorgeschichte erinnern: Sie wissen, dass bisherige Anläufe zur Revision dieses Gesetzes im Parlament gescheitert sind, dass sie vor allem an der Cannabisfrage gescheitert sind. Konsequenterweise wurde diese Cannabisfrage auf die Debatte zur Volksinitiative, die deponiert ist, verschoben. Das Parlament wird dort auf jeden Fall eine Antwort finden müssen. Aber es gab und gibt noch genügend andere wichtige Themen, die im Sinne der jetzt vorliegenden Teilrevision weitergeführt werden sollten.

Ich darf Ihnen also vorschlagen, dass wir mit dem Eintreten auf diese Gesetzesrevision die Konsequenz aus zehn, fünfzehn Jahren Drogenarbeit ziehen und die entsprechenden Erkenntnisse auch verrechtlichen, im Gesetz die Basis schaffen, sodass wir in der Zukunft mit einer geregelten gesetzlichen Basis arbeiten können. Ich darf auch ganz kurz darauf hinweisen - weil das Thema schon bei den Ordnungsanträgen gestern und heute angeklungen worden ist -: Diese Erfahrungen in den Neunzigerjahren waren unter jedem Titel erfolgreiche Erfahrungen. Das zeigen nicht nur die internationalen Begutachtungen, die immer wieder angesprochen werden, das zeigen die Echos aus den anderen Ländern, und das zeigen vor allem die Fakten.

Was sind die Fakten? Ich darf noch einmal an die Szenen der Verelendung Ende der Achtzigerjahre erinnern und Sie bitten, sich diese vor Augen zu halten. Was ist seither geschehen? Es gibt nur noch sehr reduziert offene Drogenszenen. Es braucht eine permanente Anstrengung, um sie ruhig zu halten, aber sie sind in keiner Art und Weise vergleichbar. Es gibt in diesen Bereichen seit Mitte der Neunzigerjahre einen klaren Rückgang der Todesfälle. Dieser ist sehr substanziell: eine Halbierung der Todesrate. Es gibt bezüglich Drogenabhängigen in der Schweiz dramatisch niedrigere Infektionsraten. HIV, Gelbsucht, andere Krankheiten sind unter dem Einfluss der Schadenminderungsprogramme ganz klar stark rückläufig. Ich könnte zu vielen Punkten in die Details gehen, aber insgesamt steht ausser Frage, dass die Politik der Neunzigerjahre und der beginnenden Zweitausenderjahre gemessen an diesem Problem und an seiner Komplexität erfolgreich war. Diese Erkenntnisse sollen hier nun also in diesem Gesetz umgesetzt werden.

Es ist weiter daran zu erinnern, dass dieser Entwurf für eine Gesetzesrevision ja vom Parlament selbst, von Ihrer Kommission, erarbeitet wurde. Sie erinnern sich daran: Der Ständerat hatte in dieser Drogenfrage einen bestimmten Kurs eingeschlagen, der Nationalrat einen anderen, der Bundesrat signalisierte nach dem Scheitern der Vorlage, dass er angesichts der unterschiedlichen Konzepte nicht wirklich wisse, was das Parlament wolle. Das Parlament nahm die Sache deshalb selbst an die Hand. Ich glaube, man darf hier angesichts der ständig wiederkehrenden Diskussion über die Parlamentsblockierung auch einmal festhalten, dass diese Arbeit, gestützt von SP, CVP, Grünen, FDP und Weiteren, dazu geführt hat, dass man diese Blockierung bezüglich der vorliegenden Fragen auch aus dem Parlament heraus überwunden hat. Wenn wir dieses Gesetz verabschieden, zeigen wir, dass das Parlament fähig ist, hier auch wirklich selber zu Lösungen zu kommen.

Insgesamt bleiben - trotz dem Ausklammern der Cannabisfrage - sehr wichtige Themen in dieser Teilrevision. Sie wurden schon angesprochen; ich kann mich kurz fassen. Es geht um die Grundlagen dieser Viersäulenpolitik, um die Prävention, um die Therapie einschliesslich der gesetzlichen Verankerung der heroingestützten Behandlung; darüber werden wir sicher noch sprechen. Es ist aber daran zu erinnern, dass diese Frage in jedem Fall geregelt werden muss. Es gibt einen Bundesbeschluss, der 2009 auslaufen wird. Deshalb ist es sinnvoll, hier nun diese Debatte zu führen und entsprechend zu entscheiden. Es gilt ferner, die Verankerung der Schadenminderungsprogramme einzuführen und schliesslich dort, wo es sinnvoll ist, auch die Repression zu stärken. Der Bund soll in den angesprochenen Bereichen eine etwas bessere koordinative Rolle übernehmen, einschliesslich des Bereichs der Evaluations- und der Qualitätsmassnahmen, die in diesem Parlament von allen Seiten immer wieder gefordert wurden. Es braucht etwas mehr im Bereich Jugendschutz und Prävention; auch das hat die Kommission vorgesehen.

Insgesamt geht es also bei dieser Teilrevision um das Überführen der Erkenntnisse aus fünfzehn Jahren Drogenarbeit, aus fünfzehn Jahren Repression, aus fünfzehn Jahren Erfahrung im öffentlichen Gesundheitswesen in eine gesetzliche Basis. Eine Teilrevision dieses Gesetzes ist überfällig.

Diese Vorlage, von der Kommissionsmehrheit klar verabschiedet, ist ganz sicher keine dogmatische Vorlage, wie das gewisse Vorredner schon angetönt haben. Sie sehen das daran, dass beispielsweise die Mehrheit in diesem Kontext an einem Abstinenzziel als Endziel aller Bemühungen durchaus festhalten kann. Man kann also sicher nicht sagen, diese Vorlage sei ideologisch oder gar dogmatisch; sie ist sinnvoll, es werden nächste sinnvolle Schritte auf einem sehr komplexen, sehr schwierigen Weg gemacht. Ich glaube, niemand hier drinnen würde behaupten, die definitiven Rezepte für eine entsprechende drogenpolitische Zukunft zu kennen. Man muss hier langsam weiterarbeiten. Wir haben aber gesicherte Erkenntnisse. Es ist Zeit, diese Schritte auf diesem Weg zu tun.

Ich schlage Ihnen im Namen der FDP-Fraktion vor, diese Schritte auch wirklich zu machen. Gehen wir diesen Weg, [PAGE 1865] stimmen Sie diesem Gesetz zu, und folgen Sie weitgehend den Anträgen der Mehrheit, wie sie auf der Fahne stehen.