Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2006-12-14
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich meine Interessenbindungen offenlegen. Ich präsidiere seit Juni 2004 die Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik oder, auf Französisch, die Communauté Nationale de travail politique de la drogue (NAS-CPD). Die NAS-CPD ist Plattform und Drehscheibe von 26 Organisationen, die entweder aus fachlicher oder gesellschaftspolitischer Sicht Interesse an einer modernen Suchtpolitik haben. Es sind dies auch jene Organisationen, von denen Sie in den vergangenen Tagen verschiedene Briefe mit der Aufforderung oder der Einladung erhalten haben, auf die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten und die Arbeiten der Kommission zu unterstützen.
Suchtpolitik bewegt sich in einem äusserst aggressiven wirtschaftlichen Umfeld, und der Umgang mit dem Thema Sucht ist gleichzeitig tief in uns als Individuen verankert. Diese Mischung - starke wirtschaftliche Interessen und individuelle Emotionalität - macht beinahe jede Diskussion um Suchtpolitik unberechenbar, und jede Diskussion wird von vielen Emotionen begleitet, auch hier im Saal.
Wenn wir zuerst die wirtschaftlichen Aspekte anschauen, stellen wir fest, dass die Dimensionen sehr gross sind. Hinter dem Handel mit Suchtmitteln stecken die weltweit grössten Verbrecherorganisationen. Kriminelle Organisationen sind - vom Heroinhandel bis zum Zigarettenschmuggel - ständige Begleiter des Suchtmittelmarktes. Hinter dem Handel mit Suchtmitteln stecken oft aber auch geopolitische Interessen, denken wir an den janusköpfigen Kampf der USA gegen die Coca-Bauern in Lateinamerika oder an die aktuelle Diskussion um den Opiumanbau in Afghanistan. Auch im legalen Markt wird unzimperlich um Absatzmärkte und [PAGE 1859] Verkaufszahlen gekämpft. Zu erwähnen sind hier die Werbung für Alkohol und Tabak, aber auch der Pharmamarkt sowie beispielsweise die Spielautomatenbranche.
Wie erwähnt macht nicht nur das aggressive und in weiten Teilen auch kriminelle Umfeld der Suchtmittel die Suchtpolitik speziell. Auch die gleichzeitige tiefe biografische Verankerung in unserem individuellen Verhalten prägt die politische Diskussion. Ein paar Beispiele: Wir alle kennen Menschen, die keinen Schluck Alkohol anrühren, weil ihr Vater ein Alkoholiker war. Viele von uns kennen Menschen, die Angehörige an die Drogen verloren haben. Wir kennen Menschen oder gehören selber zu den Menschen, die oft versucht haben, die Tabaksucht loszuwerden, und es doch nie ganz geschafft haben. Sucht ist immer unter uns und immer in uns.
Wir stehen heute vor dem zweiten Versuch, das Betäubungsmittelgesetz aus dem Jahre 1951 zu revidieren. Ein Blick auf die Jahrzahl sollte eigentlich für ein Ja zum Eintreten bereits genügen. Das heute gültige Gesetz stammt eben aus einer Zeit, in der viele Stoffe und Substanzen zwar als Heilmittel, aber noch nicht als auf dem Suchtmarkt vertretene Substanzen bekannt waren. Der Revisionsbedarf ist entsprechend offensichtlich. Bei der Revision geht es aber nicht nur um ein juristisches Update. Kern der Revision ist die gesetzliche Abstützung der Praxiserfahrung, insbesondere in der Behandlung Schwerstsüchtiger, sowie der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der sogenannten Viersäulenpolitik.
Zum Wesen der Suchtpolitik gehört, dass sie sich ständig neuen Herausforderungen stellen muss: Der Markt verändert sich, neue Substanzen tauchen auf, Mischkonsum schafft neue Risiken. Hier kommt eine Politik, welche sich auf eine einzelne Substanz oder eine einzelne Verhaltensweise konzentriert, immer zu spät. Die grosse Leistung der schweizerischen Suchtpolitik ist denn auch, dass sie versucht, von dieser substanzorientierten Logik wegzukommen und stattdessen eine Methode gesetzlich zu verankern - eben die Viersäulenpolitik. In dieser Politik werden der Prävention, den Therapien, der Schadenminderung und der Repression ihre Rollen bei der Milderung der Suchtproblematik zugewiesen und wird die Zusammenarbeit skizziert. Wer heute mit Leuten aus der Praxis, seien es Polizistinnen oder Sozialarbeiter, spricht, kann immer wieder feststellen, dass die Zusammenarbeit der Akteure und das Ineinandergreifen der verschiedenen Massnahmen die wichtigsten Errungenschaften unserer Suchtpolitik sind. Diesen Erfolg sollten wir sichern, indem wir die Viersäulenpolitik im Gesetz verankern.
Ein wesentliches Element der Viersäulenpolitik ist die Säule Therapie. Darunter sind verschiedene Therapieformen mit unterschiedlichen Ansätzen zusammengefasst. Eine davon ist die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe. Auf diese werden wir bei der Behandlung des entsprechenden Artikels zurückkommen. Nebst der Viersäulenpolitik als Methode gilt es auch diese konkrete Massnahme definitiv gesetzlich zu verankern. Die heute gültige und vom Volk 1998 bewilligte Versuchsphase läuft 2009 nämlich aus.
Die Gesetzesrevision sieht im Weiteren einen verstärkten Kinder- und Jugendschutz vor. Explizit werden Kinder ebenfalls als Zielgruppe im Gesetz erwähnt, dies im Wissen darum, dass der Suchtmittelmarkt seine Fühler auch nach immer jüngeren Konsumentinnen und Konsumenten ausstreckt. Zum verstärkten Kinder- und Jugendschutz gehören aber auch die schärferen Strafbestimmungen in Artikel 19 Absatz 2 Litera d, nach denen Anbieter schwerer bestraft werden, wenn sie sich im Umfeld von Ausbildungsstätten von Kindern und Jugendlichen aufhalten.
Das Gesetz klärt im Weiteren die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Das Gesetz belässt den Kantonen die Kompetenz im Vollzug und teilt dem Bund eine unterstützende Koordinationsfunktion zu. Dabei wird sich der Bund in den Bereichen des Monitorings, der Qualitätssicherung, der Finanzierung der Forschung sowie der Aus- und Weiterbildung engagieren und übernimmt so die Aufgaben, die sinnvollerweise an die Bundesebene abgegeben werden.
Aufgenommen wurde in der Revision auch eine Regelung für die medizinische Anwendung von Cannabis. Hier soll mit Artikel 8 Absatz 1 Litera d eine Türe für die Zulassung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Cannabis zu medizinischen Zwecken geöffnet werden. Diese Öffnung war in der Kommission unbestritten. Wir sind froh, dass wir damit dem Wunsch der betroffenen Patientinnen und Patienten nachkommen können.
Ausser dieser Bestimmung klammert die aktuelle Gesetzesrevision die Frage des Cannabis aus. Die Frage, ob Kiffen für Erwachsene legal sein sollte und wie der Handel geregelt werden könnte, hat im Juni 2004 zur politischen Blockade und zum bereits erwähnten Nichteintreten geführt. Vertreterinnen und Vertreter der SP, der CVP, der FDP und der Grünen haben sich als Folge davon im Verbund mit vielen beteiligten Akteuren, wie beispielsweise der GDK, der FMH, des Lehrerverbandes, weiter Teile der Strafverfolgungsbehörden, der Jugendverbände usw., in einem Letter of Intent auf eine Entkoppelungsstrategie geeinigt. Diese Strategie sieht vor, in einem ersten Schritt die aktuell erprobte und erfolgreiche Drogenpolitik gesetzlich zu verankern und für die Cannabisproblematik in einem weiteren Schritt später eine Lösung zu suchen. Das Startzeichen für diesen zweiten Schritt wird der Bundesrat bald geben, indem er die Hanf-Initiative behandeln und den Räten zuweisen wird.
Die vorliegende Teilrevision ist in den Augen vieler ein kleiner Schritt, in den Augen anderer ein viel zu grosser. Dass sie aber in den Augen vieler ein kleiner Schritt ist, ist nicht eine Kritik an der Vorlage, sondern ein Kompliment an die Praxis. Sie hat es verstanden, durch die tägliche Arbeit und das Gespräch darüber in der Gesellschaft ein Bewusstsein zu festigen, das sich jenseits von ideologischen Gräben bewegt. Das Schweizervolk hat bei verschiedenen Abstimmungen gezeigt, dass es den eingeschlagenen Weg weitergehen will: Viersäulenpolitik inklusive Heroinabgabe, Jugendschutz sowie verstärkte Prävention. Wenn wir die Gesetzesrevision verabschieden, wie sie von der Kommission beraten wurde, bauen wir auf Erfolge.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.