Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-12-14
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-14
Wortprotokoll
Nach den Beratungen des Ständerates bestehen noch zwei Differenzen. Die eine betrifft Artikel 22b Absätze 3 und 4 des Publica-Gesetzes. Dort hat sich die Kommission der ständerätlichen Fassung angeschlossen. Ein anderer Antrag ist mir nicht bekannt, sodass ich davon ausgehe, dass der Rat dasselbe tun wird.
Bei Artikel 32g des Bundespersonalgesetzes, wo es um die Höchstsätze des Arbeitgeberbeitrages geht, beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission hingegen, am Höchstsatz von 13,5 Prozent festzuhalten. Der Ständerat hat sich ja in zwei wichtigen sozialpolitischen Fragen der Haltung des Nationalrates angeschlossen: bei der Frage der Berufsinvalidität und bei der Frage der 45- bis 55-Jährigen, sodass nicht nur während fünf Jahren, sondern während bis zu zehn Jahren eine Prämienverbilligung durch den Arbeitgeber finanziert werden kann. Die Mehrheit der Kommission hält also ausdrücklich an einem Höchstsatz von 13,5 Prozent fest. Sie tut dies erstens aufgrund der Höchstsätze, die in der Privatwirtschaft und in anderen öffentlichen Betrieben gelten. Zweitens tut sie es, weil sie das Argument, dass der Spielraum bei einem Höchstsatz von 13,5 Prozent etwas eng werde - insbesondere für Professoren der ETH -, für etwas gesucht hält. Sie wissen alle, dass wir in den letzten Jahren gerade die Pensionskassen der ETH-Professoren mit einem Betrag von über 870 Millionen Franken ausgestattet haben. Wir bitten Sie infolgedessen, am Höchstsatz von 13,5 Prozent festzuhalten.
Ein Teil der Kommission, der wiederum einen Höchstsatz von 14 Prozent anbegehrte, ist klar in der Minderheit geblieben. Der Antrag an den Nationalrat erfolgte mit 14 zu 10 Stimmen.