Lexipedia

Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2000-10-05

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-05

Wortprotokoll

Sie haben am 16. März 1998 mit dem knappest möglichen Resultat, nämlich mit [PAGE 1178] 79 zu 78 Stimmen, beschlossen, der Parlamentarischen Initiative Thanei Folge zu geben. Die Argumente der Befürworter sind seither nicht schlagkräftiger geworden, weshalb ich Sie bitte, die Initiative bzw. den Gegenentwurf abzulehnen.

Die vorgeschlagene Erhöhung überschreitet den Indexanstieg seit der letzten Anpassung um rund 5000 Franken. Dabei lag die Erhöhung bereits 1988 massiv über der Indexsteigerung. Damals hat man mit der - vorweggenommenen - Teuerung argumentiert, und heute geht man vom damaligen Niveau aus. Im Jahre 1972 waren es 5000 Franken; 1988 ging man auf 20 000 statt auf etwa 10 000 Franken. Die ursprüngliche Ratio Legis ist also bereits heute weit überschritten.

Der öffentlichen Hand, vor allem den Kantonen, erwachsen respektable Kostensteigerungen im Bereich der Gerichte, wenn wir die Gratisprozesse heute ausweiten. Ihre Anzahl dürfte ansteigen. Die Ausweitung des kostenfreien Streitwertes führt auch dazu, dass man auf gut Glück hin noch das eine oder andere in eine Klage einpackt. Es ist ja risikofrei. Wer jedoch anstelle des kostenlosen Verfahrens den ordentlichen Prozessweg beschreiten muss, wird von seinem Anwalt eine sehr genaue Risikoanalyse verlangen, selbst wenn er in den Genuss der unentgeltlichen Prozessführung kommt. Je tiefer also die Grenze für kostenlose Verfahren gehalten wird, desto seriöser werden die Prozesse vorbereitet. Und gerade das entlastet die stark überlasteten Gerichte.

Viele Fälle mit kleinen Streitwerten werden heute durch einen Vergleich erledigt. Für die Zustimmung zu einem Vergleich ist aber oftmals nicht die effektive Rechtslage entscheidend, sondern es sind die Aufwendungen im Prozessfall.

Wer somit ohne Kostenrisiko im Gratisverfahren einen Prozess anhebt, hat gute Chancen, dass im Vergleichsfall für ihn etwas herausspringt. Denken wir an die Beispiele und Vorbilder aus den Vereinigten Staaten; ich denke, wir wollen eine derartige Mentalität nicht noch durch eine Erhöhung der Streitwertgrenzen fördern.

Viele Gerichte tendieren heute dazu, die Fälle mit geringem Streitwert möglichst rasch abzuschliessen. Dass die Arbeitsrechtsprozesse rascher beendet sind als die Streitigkeiten im ordentlichen Verfahren, dürfte die Regel sein. Das ist im Gesetz auch vorgesehen. Gerade dies ist im Sinne von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wünschen beide Parteien doch die rasche Trennung und Klarheit über die Verhältnisse; eine Erhöhung der Streitwertgrenze müsste diesem Ziel entgegenlaufen.

Für die Unternehmen schliesslich erwachsen bei jedem Rechtsstreit Kosten, auch wenn das Verfahren unentgeltlich ist. Die zeitliche Belastung, beispielsweise zur Instruktion des Anwaltes, zum Studium der Rechtsschriften, durch die Präsenzzeit an den Gerichten usw. verursachen Kosten. Die Unternehmungen, besonders die kleinen und mittleren Betriebe, vor allem aber die förderungswürdigen Jungunternehmen werden dadurch allenfalls hart belastet. Wir wollen diese Belastungen nicht noch zusätzlich fördern.

Man kann auch einige beruhigende Feststellungen machen. Wir haben in vielen Kantonen die Möglichkeit der Teilklage; die Tatsache, dass im Bereich des Arbeitsrechtes viele Personen rechtsschutzuversichert sind, sowie das Instrument der unentgeltlichen Prozessführung für sämtliche Streitigkeiten mildern allfällige Härtefälle. Der Zugang zum Recht ist also niemandem verbaut.

Wir brauchen diese Gesetzesänderung nicht; ich bitte Sie, diese abzulehnen.