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Stamm Luzi · Nationalrat · 2000-10-05

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion schliesst sich dem gleichen Antrag an, wie er eben von Kollege Baader Caspar vertreten wurde: bei 20 000 Franken bleiben, also die Minderheit Baumann J. Alexander unterstützen.

Der Grund, weshalb ich ans Mikrofon getreten bin, ist folgender: Ich wollte insbesondere auch die CVP-Fraktion auf Folgendes aufmerksam machen: Ich habe die "Neue Mittelland Zeitung" vom 23. August 2000 vor mir und möchte zitieren: Da steht betreffend den Kanton Aargau: "Arbeitsgerichtsverfahren sollen kostenpflichtig werden. Aargauische Standesinitiative. Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag mit 100 zu 58 Stimmen beschlossen, mit einer Standesinitiative bei den eidgenössischen Räten die Einführung der Kostenpflicht bei Verfahren vor Arbeitsgericht zu verlangen. Die von der CVP-Fraktion angeregte Standesinitiative strebt auf nationaler Ebene eine Praxisänderung und den Verzicht der bisherigen Unentgeltlichkeit für Gerichtsverfahren bis zu einem Streitwert von 20 000 Franken an. Die bürgerlichen Parteien SVP, CVP und FDP versprechen sich von der Einführung der Entgeltlichkeit auch bei niedrigen Streitsummen eine Senkung der Fallzahlen bei den Arbeitsgerichten. Auch die Regierung und die Justizkommission befürworten die Standesinitiative."

Ich will einfach darauf aufmerksam machen: Es gibt auch Bestrebungen, welche die Grenze von 20 000 Franken senken wollen. Ich glaube, es ist für den Moment ein guter Kompromiss, bei den 20 000 Franken zu bleiben.