Imfeld Adriano · Nationalrat · 2006-12-18
Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-18
Wortprotokoll
In diesem Rat ist die Offenlegung der Interessen üblich. Ich halte mich gerne an diese Spielregel. Ich bin Einwohner der Gemeinde Sarnen im Kanton Obwalden und damit direkt von Ihrem respektive von unserem Entscheid betroffen. Ich habe zudem als Direktbetroffener alle Phasen des Hochwassers hautnah durchlebt. Ich bin dem Schicksal dankbar, denn dadurch weiss ich auch ganz genau, wovon ich spreche. Die letzten Schäden an meiner Liegenschaft werden in diesen Tagen behoben. Nun geht es an die Abrechnung respektive Auseinandersetzung mit der Versicherung. Ich bin mir dabei bewusst, dass es das Schicksal mit mir im Vergleich zu vielen anderen recht gut gemeint hat.
Ich spreche zu Ihnen nicht als Bittsteller oder Subventionenjäger; diese Rolle liegt mir überhaupt nicht. Ich setze auf die Stärke des Einzelnen, ich bin ein Anhänger des Föderalismus und des damit eng zusammenhängenden Subsidiaritätsprinzips. Ich spreche zu Ihnen vielmehr als Aufklärer und Mahner.
Damit komme ich zur Aufklärung über einige Fakten im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden 2005: Der Schaden fällt für Obwalden, für meinen Kanton, und auch für die betroffenen anderen Kantone in einem noch nie dagewesenen Ausmasse an. Erstschäden von 65 Millionen Schweizerfranken und Folgeschäden von weit mehr als 100 Millionen Franken fallen alleine in meinem Kanton an, was eine Belastung von brutto 1900 Franken pro Kopf der Bevölkerung ergibt. Es muss damit von einem alle Massstäbe sprengenden, ausserordentlichen Ereignis, wie es nur alle 300 Jahre vorkommt, gesprochen werden. Zum Vergleich: Auf der Basis der erwähnten Belastung von 1900 Franken pro Kopf wäre der Schaden hochgerechnet auf den Kanton Zürich auf sage und schreibe 2,47 Milliarden Schweizerfranken zu beziffern. Dieser Betrag wäre auch für den Kanton Zürich zu hoch, viel zu hoch, um von ihm allein getragen zu werden.
Der Kanton Obwalden hat aufgrund der Hochwasserkatastrophe viele nicht versicherbare Schäden erlitten, die sich im Total nicht einmal beziffern lassen. Ich denke da an Schäden an Archivalien in den Klöstern usw. Mit diesen Schäden, die in keiner Bilanz erscheinen, steht der Kanton bereits vor einer grossen Herausforderung.
Mit der hier zur Debatte stehenden Bundeshilfe können die Erstschäden rascher behoben werden. Mit der raschen und konzentrierten Behebung der Erstschäden können erfahrungsgemäss auch die Folgeschäden kleiner gehalten werden. Zudem haben alle drei stark betroffenen Kantone bis heute viel in die Prävention von Naturgefahren investiert, beispielsweise durch die Erstellung von Gefahrenkarten. Die im Dezember 2005 durch den Bundesrat beschlossene finanzielle Unterstützungslösung kommt aus unserer Sicht deshalb einer ungerechtfertigten Abstrafung gleich. Der Bundesrat weist eine Sonderbehandlung aus Kosten- respektive aus Spargründen zurück. Das ist nicht nachvollziehbar, denn es geht insgesamt um eine einmalige Zahlung. Diese finanzpolitische Argumentation greift aufgrund der aktuell guten Finanzsituation des Bundes nicht wirklich. Ausserdem handelt es sich hier eher um eine staatspolitische als um eine finanzpolitische Vorlage, wie von meinem Vorredner bereits festgehalten worden ist.
Zusammenfassend halte ich fest: Für Obwalden und die anderen betroffenen Kantone fällt ein Schaden in einem noch nie dagewesenen Ausmass an. Man spricht von einem Ereignis, wie es nur einmal in mehreren hundert Jahren stattfindet. Es hinterlässt eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Belastung. In der Vergangenheit konnten die betroffenen Kantone in solchen Situationen mit einer grosszügigen Bundeshilfe rechnen. Im Jahr 2005 hat es die Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri extrem stark getroffen. Das Wetterphänomen vom Donnerstag und Freitag vorletzter Woche hat gezeigt, dass jederzeit jede Region unseres Landes von Unwettern heimgesucht werden kann. Die allfällige Abstrafung einzelner Kantone ist deshalb kurzsichtig und kann leicht zu einem Bumerang für die eigene Region werden.
Damit komme ich zu meiner Ermahnung und stelle dazu zwei Fragen: Sind die hier zur Debatte stehenden einmaligen Bundesleistungen, welche einen Bruchteil des Gesamthaushaltes ausmachen, wirklich die Abkehr von der bisherigen freundeidgenössischen Solidarität wert? Ist zukünftig bei ausserordentlichen Katastrophen, wie sie letztes Jahr eingetroffen sind, die finanzielle Momentaufnahme ausschlaggebend? Ich meine zusammen mit der CVP-Fraktion: Nein; wir wollen, dass der Bund auch im Falle der Unwetterschäden 2005 und bei zukünftigen Naturkatastrophen ein berechenbarer Partner der Kantone bleibt.
Ich stimme mit Überzeugung dem Minderheitsantrag Lustenberger zu.