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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-12-18

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-12-18

Wortprotokoll

Zunächst will ich all denjenigen, die sich vielleicht auch zunächst die Augen reiben mussten, um es zu begreifen, in Erinnerung rufen: Die Mehrheit Ihrer UREK ist gegen diese Motion. Ich selber habe das zunächst nicht ganz verstanden, denn die Kommission ist, wenn eine Kommissionsmotion behandelt wird, in der Regel für diese Motion. Aber hier ist es umgekehrt: Die Kommissionsmehrheit ist dagegen, und eine Minderheit empfiehlt, sie anzunehmen.

Der Bundesrat teilt die Meinung der Kommissionsmehrheit. Der Bundesrat möchte also die Motion nicht annehmen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Bundesrat bei diesem Ereignis 2005 seinen Ermessensspielraum voll ausgenutzt hat. Von mangelnder Solidarität kann weder in emotionaler noch in finanzieller Hinsicht die Rede sein. Wir haben unsere Kompetenz vollumfänglich ausgenutzt, haben 251 Millionen Franken beschlossen; die werden auch bezahlt. Aber - ich sage das schon hier - wir müssen die Hälfte dieses Betrages kompensieren; mein Departement muss sie kompensieren. Sie können darüber "hirnen", wie sinnvoll das ist oder nicht, aber das sind nun mal die politischen und zum Teil auch gesetzlichen Regeln, die wir uns gegeben haben.

Wie hätten wir das kompensiert? Wir hätten es ja in derselben Rubrik kompensieren können. Wir hätten uns sagen können: Wenn wir zulasten der Rubrik Hochwasserschutz zahlen müssen, dann kompensieren wir das dort. Das wäre aber politisch das Dümmste gewesen, was wir hätten machen können, weil wir finden, es gehe eben darum, künftige Schäden zu vermeiden, und deswegen sei in den Hochwasserschutz weiterhin zu investieren, dort seien keine Kompensationen vorzunehmen. Also mussten wir es bei anderen Rubriken machen. Das sind die Rubriken Strassen und öffentlicher Verkehr. Aber wieso sollen wir jetzt weniger in den öffentlichen Verkehr investieren, weil es zu einem Hochwasser gekommen ist und wir dort gesetzliche Aufgaben haben? Also wenn schon, müsste man sagen, müsste man es im ganzen Bundesbudget kompensieren. Dann könnte man die [PAGE 1897] politische Diskussion darüber führen, welche Rubrik "bluten" muss, wenn ein solches Ereignis eintritt. Dass das zufälligerweise bei demjenigen Departement anfällt, wo der Hochwasserschutz angesiedelt ist, das macht ja wirklich keinen grossen Sinn.

Ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie jetzt der Minderheit folgen und den Auftrag zu einer solchen Sonderbotschaft beschliessen sollten, wäre die Folge auch eine solche Kompensation. Von daher muss ich Sie an die politische Konsequenz erinnern. Etwas anderes wäre es, wenn dasselbe Parlament bei der Budgetdebatte nachher entsprechend erhöhen würde. Aber das werden Sie nicht tun - Sie kennen sich, und ich kenne Sie auch -, Sie werden das nie tun. Dann ist diese Debatte schon längst wieder vergessen, und es heisst sparen. Dann sind es andere Positionen, die für diese Sonderbotschaft bezahlen müssen. Diese Sonderbotschaft ist deswegen nicht nötig, weil das geltende Recht bei den Beitragsleistungen die Finanzkraft der Kantone berücksichtigt. Es entsteht hier keine Ungerechtigkeit gegenüber einem Kanton.

Herr Kunz hat gefragt, ob das Vorgehen gemäss dieser Motion, wenn sie angenommen würde, dann auch für künftige Ereignisse gälte. Nein, das ist so nicht der Fall. Was hier von der Minderheit beantragt wird, betrifft nur dieses eine Ereignis 2005. Daraus ersehen Sie, dass eine neue Ungerechtigkeit geschaffen wird. Dieses Ereignis 2005 wird als eine Ausnahme deklariert; dafür soll man zahlen. Aber ich muss Ihnen leider sagen: Es wird noch mehr solche Ereignisse geben. Sie können da nicht jedes Mal eine Sonderbotschaft machen. Sonst werden die geltenden Rechtsgrundlagen letztlich vollständig ausgehebelt.

Viel wichtiger und richtiger ist, dass die Gefahrenkarten vollendet werden und in präventive Hochwasserschutzmassnahmen investiert wird, dass die Ursachen des Ganzen bekämpft werden. Der Ständerat hat letzte Woche einen wichtigen Schritt gemacht, aber die CO2-Abgabe ist noch nicht beschlossen. Letztlich gehört diese Ursachenbekämpfung an die erste Stelle und nicht eine Sonderbotschaft und eine Pflästerli-Politik.