Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-10-05
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-10-05
Wortprotokoll
Sie haben der schriftlichen Stellungnahme entnehmen können, dass der Bundesrat die Parlamentarische Initiative unterstützt. Massgebend für diesen Entscheid des Bundesrates waren die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, das mein Departement zum Revisionsentwurf Ihrer Kommission für Rechtsfragen durchgeführt hat. Bei der Auswertung der Vernehmlassungen war festzustellen, dass die Gewerkschaften die Initiative begrüssten und noch weiter gehen wollten. Demgegenüber sprechen sich die Arbeitgeberorganisationen gegen die vorgeschlagene Revision von Artikel 343 Absatz 2 OR aus.
Bei dieser Ausgangslage kommt den Meinungsäusserungen der Kantone eine besondere Bedeutung zu. Dies erscheint auch deshalb gerechtfertigt, weil das Zivilprozessrecht eine kantonale Angelegenheit ist.
In diesem Zusammenhang einige Feststellungen: 18 Kantone haben die Erhöhung der Streitwertgrenze von 20 000 auf 30 000 Franken befürwortet. Darunter sind namentlich auch drei Kantone, die mit Mindereinnahmen an Gerichtsgebühren rechnen. Zwei Kantone - Wallis und Waadt - kennen bereits heute eine höhere Streitwertgrenze für das kostenlose Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und haben auf ihre positiven Erfahrungen hingewiesen. Für drei andere Kantone schliesslich wäre eine Streitwertgrenze von mehr als 30 000 Franken wünschbar gewesen.
Auf der anderen Seite haben wir acht Kantone, die die Parlamentarische Initiative ablehnen. Drei von diesen acht Kantonen könnten allerdings einer Erhöhung der Streitwertgrenze auf 25 000 Franken zustimmen, um der Teuerung Rechnung zu tragen, die seit 1988 eingetreten ist.
Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen und dem Bundesrat folgen, werden Sie eine unbefriedigende Praxis überflüssig machen: dass nämlich eine an sich höhere Forderung bei der gerichtlichen Geltendmachung auf 20 000 Franken herabgesetzt wird, damit man in den Genuss des kostenlosen Verfahrens nach Artikel 343 OR kommt.
Es gibt auch noch einen anderen Schutz vor aussichtslosen Prozessen, nämlich in Artikel 343 Absatz 3: ".... jedoch kann bei mutwilliger Prozessführung der Richter gegen die fehlbare Partei Bussen aussprechen und ihr die Gebühren und Auslagen des Gerichts ganz oder teilweise auferlegen."
Die vorliegende Parlamentarische Initiative will es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigen und mittleren Löhnen ermöglichen, ihre in der Praxis üblichen Forderungen von drei bis sechs Monatslöhnen geltend zu machen, ohne Abstriche vorzunehmen und ohne Gerichtskosten zu bezahlen; dies auch in Fällen, in denen ihre finanziellen Verhältnisse gut genug sind, um die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung auszuschliessen.
Nicht zu vergessen ist schliesslich auch, dass Artikel 343 OR paritätisch ausgestaltet ist. Diese Erhöhung der Streitwertgrenze - das wurde bereits erwähnt - kommt also auch den Arbeitgebern zugute, beispielsweise im Fall der Verletzung eines Konkurrenzverbotes durch einen Arbeitnehmer.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen des Bundesrates und mit der Mehrheit Ihrer Kommission, dem Entwurf zuzustimmen.