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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-12-18

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-12-18

Wortprotokoll

In der Fax-Angelegenheit wurde von zwei Untersuchungsbehörden, dem Oberauditorat und der Bundesanwaltschaft, ein Strafverfahren wegen Verletzung militärischer Geheimnisse bzw. Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet. In der Zwischenzeit hat die Bundesanwaltschaft ihr gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eingestellt, während das Verfahren der Militärjustiz weiterläuft. Angesichts des laufenden Verfahrens der Militärjustiz stellt sich die Frage nach allfälligen Schadenersatzforderungen nicht.

Die Verletzung militärischer Geheimnisse und des Amtsgeheimnisses sind Offizialdelikte und müssen von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zwingend untersucht werden. Damit stellt sich auch die Frage nach der politischen Verantwortung nicht.

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