Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2006-12-18
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-18
Wortprotokoll
Unser Rat kann heute vom ersten Menschenrechtslegislaturbericht Kenntnis nehmen. Anlass für die im Jahr 2000 von National- und Ständerat verlangte regelmässige Berichterstattung über Ziele, Massnahmen, Erfolge und Interessenkonflikte war die Debatte über den 1998 von Nationalrätin Bäumlin verlangten Menschenrechtskohärenzbericht. Als Konsequenz aus dieser Debatte verlangten die Räte auf Antrag der beiden Aussenpolitischen Kommissionen eine regelmässige Berichterstattung. Sechs Jahre später und nachdem sich der Nationalrat vor zwei Jahren vehement gegen die beantragte vorzeitige Abschreibung des Postulates 00.3414, "Regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtspolitik der Schweiz", wehren musste, liegt dieser Menschenrechtslegislaturbericht nun vor. Der Bericht ist, dies wurde in der Kommission gewürdigt, eine hilfreiche Unterlage für alle, die sich eine Übersicht über Situation, Prozesse und Herausforderungen im Vollzug betreffend Menschenrechte verschaffen wollen.
Zur Situation, kurz gefasst, Folgendes: Der internationale Menschenrechtsschutz hat sich in den vergangenen Jahren in einigen Bereichen in eine erfreuliche Richtung entwickelt. So hat sich etwa die Anzahl Staaten erhöht, welche die wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert haben. Einzelne bestehende Übereinkommen wurden durch neue rechtliche Instrumente ergänzt und verstärkt. Ein Beispiel ist unter anderem das Zusatzprotokoll zur Uno-Antifolterkonvention oder die erste Konvention für den Schutz von Behinderten. Fortschritte auf der einen Seite - auf der anderen Seite bleiben die Herausforderungen, die Menschenrechtsdefizite. In der Sprache des Berichtes heisst dies: "Der tiefe Graben zwischen der Vision einer Gesellschaft, die sich an die Menschenrechte hält, und der Realität ist nicht kleiner geworden." So wenden weltweit noch immer rund 70 Staaten regelmässig Folter oder andere grausame oder erniedrigende Verfahren an. Noch immer kennen 73 Staaten die Todesstrafe. Zehntausende Menschen verschwinden weltweit nach wie vor spurlos oder werden willkürlich inhaftiert. Der Menschenhandel und der Frauenhandel grassieren. Zwei Drittel der Weltbevölkerung leben in Armut, sind weit weg von einem realisierten Recht auf Nahrung, Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung. Der bundesrätliche Bericht zeigt diese Defizite und Herausforderungen gut auf. Der Bundesrat hält dazu fest, dass diese Missstände und Defizite nur im Rahmen von bilateraler und internationaler Zusammenarbeit angegangen werden können, dass die schweizerische aktive Arbeit im Europarat, in der Uno und in der OSZE daher zentral ist.
In der Diskussion in der APK wurde die auf der Grundlage des neuen Gesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte abgestützte aussenpolitische Menschenrechtsarbeit grossmehrheitlich positiv gewürdigt. Eine SVP-Minderheit kritisierte die Menschenrechtsaussenpolitik als zu aktivistisch.
Besprochen wurde in diesem Rahmen natürlich auch der Einsatz der Schweiz für den Uno-Menschenrechtsrat. In der Kommission wurde dieser Einsatz, dieser schweizerische Reformeinsatz für den Menschenrechtsrat auch ausdrücklich gewürdigt, von dem eine effektivere und glaubwürdigere Politik erwartet wird. Ich möchte daher auch hier noch betonen oder darauf hinweisen, dass uns die aktuellen Bilanzen hier sehr zur Vorsicht mahnen. Ich erwähne hier unter den aktuellen Bilanzen auch Professor Kälin, der als Spiritus Rector des Menschenrechtsrates auf die erneute politische Instrumentalisierung hinwies, die sich in der einseitigen Fokussierung auf den Nahostkonflikt und in der Verharmlosung der Darfur-Katastrophe zeige. Trotz massivstem Auftreten von Kofi Annan wurde jetzt lediglich eine Untersuchungsdelegation beschlossen, wo doch die Faktenlage mit den sicher 200 000 Todesopfern und mindestens 2 Millionen Vertriebenen klar ist. Dies ist sehr ernüchternd, und dies ist auch sehr ernüchternd für das Menschenrechtsratsmitglied Schweiz.
Einige kritische Bemerkungen zum Legislaturbericht selbst: Obwohl das Parlament im Postulat ausdrücklich auch die Offenlegung der Interessenkonflikte zwischen Aussen- und Innenpolitik forderte, erfährt man wenig dazu; man muss zwischen den Zeilen lesen können. Nötig ist eine kritischere Beurteilung der Menschenrechtsdialoge. In der parlamentarischen Gruppe Menschenrechte sind wir zum Beispiel immer wieder mit alarmierenden Nachrichten betreffend Verfolgung und Diskriminierung religiöser und ethnischer Minderheiten in den Menschenrechtsdialogländern China und Iran konfrontiert. Probleme wie Fortschritte der Menschenrechtsdialoge sollen im Bericht offen aufgeführt werden. Frau Aussenministerin, dies geben wir Ihnen als Hausaufgabe für den nächsten Bericht mit.
Wenig transparent ist der Bericht bezüglich der schweizerischen Ratifikationspraxis: Zwar beteuert der Bundesrat, dass die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik von der Ratifikation entsprechender Übereinkommen abhänge, man erfährt allerdings nicht, ob und wann die nach wie vor vorhandenen Ratifikationslücken geschlossen werden sollen. So warten wir immer noch auf die in den Legislaturzielen versprochene Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Pakt II betreffend Diskriminierung der Frau. Vielleicht können Sie uns, Frau Bundesrätin, heute auch etwas Aktuelles sagen, nämlich wie es um die Ratifizierung dieses Fakultativprotokolls steht.
Jetzt zu dem, was Herr Jutzet angesprochen hat: Zu lange mussten wir auf die Ratifikationsvorlage des von der Schweiz massgeblich verantworteten Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention warten. Dies wurde in verschiedenen parlamentarischen Interventionen kritisiert. Im Bericht wird in Kapitel 4 zwar lobend auf die Uno-Vorarbeit der schweizerischen NGO "Association pour la prévention de la torture" (APT) und der Schweizer Diplomatie hingewiesen. Was hier aber nicht steht, ist, dass die zögerliche, nach der Unterzeichnung zweieinhalb Jahre dauernde Ratifizierungsvorbereitung im EJPD dazu führte, dass die Schweiz jetzt nicht unter den ersten zwanzig ratifizierenden Staaten war. Diese Ratifizierung ist ein typisches Beispiel für eine inkohärente Menschenrechtsaussen- und Innenpolitik. Verschlüsselt ist auch die Aussage zur noch ausstehenden Unterzeichnung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel - ich zitiere aus dem Bericht -, "an deren Ausarbeitung die Schweiz aktiv mitgewirkt hat". Gerne hätten wir aus dem Bericht erfahren, welche Abklärungen des EJPD dazu noch nötig sind, welche Probleme sich nach Meinung des Bundesrates stellen. Ich kann darauf hinweisen, dass Österreich inzwischen nicht nur unterzeichnet, sondern bereits ratifiziert hat.
Dass die Debatte über menschenrechtliche Standards bei uns vertiefter zu führen ist, hat die Asylgesetzrevision gezeigt. Auch Fehlentscheide wie die Rückschaffung des asylsuchenden Burmesen Stanley Van Tha zeigen dies. Diese krasse Fehlbeurteilung wird auf der zweitletzten Seite des Berichtes angesprochen mit dem knappen Hinweis, dass die [PAGE 1923] Zusammenarbeit zwischen EDA und Bundesamt für Migration verbessert worden ist.
Frau Bundesrätin, als Aussenministerin sind Sie für diese angesprochenen Dossiers nicht hauptverantwortlich. Nehmen Sie diese kritischen Bemerkungen darum stellvertretend für den Gesamtbundesrat entgegen, der für eine glaubwürdige, kohärente Menschenrechtsaussen- und Innenpolitik insgesamt verantwortlich ist - allerdings zusammen mit dem Parlament. Der selbstkritische Blick auf den innenpolitischen Vollzug der eingegangenen internationalen Verpflichtungen kann auch auf Parlamentsseite noch geschärft werden. Die APK hat darum beschlossen, den innenpolitischen Vollzug der international eingegangenen Verpflichtungen kontinuierlicher und enger zu begleiten. Dazu gehört z. B. die differenzierte Auseinandersetzung mit Berichten von Uno- oder Europaratsgremien. Ein Beispiel dafür ist der bald zu erwartende Schlussbericht des Uno-Sonderberichterstatters gegen Rassismus.
Anfang nächsten Jahres wird sich die Kommission aufgrund der Berichterstattungspflicht mit der Kinderrechtskonvention und deren Umsetzung auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden befassen. Wenn die Sozialhilfestatistik zeigt, dass in der Schweiz jedes zehnte Kind von Armut betroffen ist, dann ist dies ein Menschenrechtsdefizit und auch als solches zu benennen. Weiter hat die APK dem Büro beantragt, dass ihr die Ratifizierungsvorlage für das Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention zugewiesen werde.
Der Legislaturbericht zeigt und bestätigt: Menschenrechtsschutz ist und bleibt eine anspruchsvolle Aufgabe, nicht nur für die internationale Gemeinschaft, sondern auch für europäische Staaten, auch für das Europarats- und Uno-Mitglied Schweiz.
Im Namen der APK ersuche ich Sie, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat 00.3414 abzuschreiben.