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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2006-12-19

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Mit der Ausnahme von der Patentwirkung wird in Buchstabe e ein Privileg für Züchterinnen und Züchter festgelegt. Dieser Entzug der Patentwirkung zieht die Konsequenzen aus dem Gerichtsfall Monsanto versus Percy Schmeiser, der grosse internationale Aufmerksamkeit erregte und der die drastischen Auswirkungen von Patenten auf die Bauernschaft aufzeigte. Wenn nämlich ein patentiertes Gen durch unbeabsichtigte Auskreuzung auf das Feld eines Nachbarn gelangt, so darf doch dieser Bauer nicht der Patentverletzung angeklagt werden!

Die Kommission für Rechtsfragen will es daher zulassen, dass auch patentgeschütztes Material für die Züchtung einer Pflanzensorte verwendet werden darf. Die Mehrheit will es aber nicht zulassen, dass daraus resultierende neue Pflanzensorten vom Züchter oder von der Züchterin vertrieben werden dürfen. Wo aber, liebe Landwirtinnen und Landwirte, ist denn der Anreiz für einen Züchter, wenn er seine neuen Sorten nicht vermarkten darf? Ist es richtig, dass er für seine Neuzüchtung, die vielleicht gar nichts mit dem Patent auf der Ausgangspflanze zu tun hat, teure Lizenzen bezahlen muss? Landwirte züchten ja nicht um der Züchtung willen. Sie wollen etwas produzieren und verkaufen. Lizenzen verteuern diese Produktionskosten erheblich.

Ich möchte hier insbesondere jenen Kolleginnen und Kollegen sagen, die mit mir zusammen im Frühling in Indien waren und gesehen haben, wohin die Abhängigkeit von Lizenzen führen kann: Stimmen Sie hier bitte der Minderheit zu. Das Züchterprivileg existiert übrigens auch im Sortenschutzgesetz - dies an die Adresse jener, die sich sonst nicht mit Landwirtschaft beschäftigen. Dort ist es erlaubt, Weiterzüchtungen aus Züchtungen kommerziell zu nutzen. Es gibt keinen Grund, hier einen Unterschied zu machen. Es ist nicht einsichtig, warum traditionelle Züchter und jene, die mit gentechnologischen Methoden arbeiten, unterschiedlich zu behandeln sind. Lassen Sie also auch den Vertrieb solcher Neuzüchtungen zugunsten der landwirtschaftlichen Produktion und zugunsten der Konsumierenden zu.

Noch ein Wort zur Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen: Die WAK-Minderheit, die den von Herrn Hämmerle in der Kommission für Rechtsfragen eingebrachten Antrag unterstützt hat, wollte auch die Formulierung "oder der Entdeckung" aus dem Text streichen. Dies war kein Versehen, wie in der Kommission für Rechtsfragen gemutmasst wurde. Dieses Gesetz sagt ja deutlich, dass Entdeckungen nicht patentierbar sind, und deshalb macht es auch keinen Sinn, hier die Entdeckungen wieder auszunehmen. Sie sind ja sowieso schon ausgenommen. Ich gehe davon aus, dass die Redaktionskommission dies dann bereinigen wird.

Ich möchte Sie wirklich dringend bitten, hier keinen Unterschied zum Sortenschutzgesetz zu machen. Es ist zum Wohle auch unserer Landwirtschaft, wenn man etwas züchten und dieses nachher auch verkaufen kann, ohne noch teure Lizenzen dafür bezahlen zu müssen.