Stamm Luzi · Nationalrat · 2006-12-19
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion bittet Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen. Einige der erhobenen Einwendungen sind nachvollziehbar. Die Ausführungen von Frau Kollegin Menétrey-Savary reichten von "Ethik" bis "kommerziell"; es ist verständlich, was Sie gesagt haben. Die Aussagen von Herrn Kollege Sommaruga - "hochkomplex" und "darf keine Ware werden" - stimmen. Die Einwendungen von Frau Kollegin Graf, die Grenzziehung bei der Unterscheidung zwischen Erfindungen und Entdeckungen sei sehr schwierig, ist ebenfalls korrekt. Das Problem hier beim Patentgesetz bleibt aber immer das gleiche. Ich knüpfe damit an die Einwendungen an, die ich vorhin gemacht habe, [PAGE 1936] und vor allem an die Ausführungen, die Bundesrat Blocher gemacht hat.
Wenn Sie den Text betrachten und unterscheiden, was die Mehrheit und was die Minderheit will, dann sehen Sie, dass die Mehrheit die Formulierung "sind jedoch als Erfindung patentierbar, wenn sie technisch bereitgestellt werden" will; die Minderheit will das nicht.
Die Frage, die wir uns hier beim Patentgesetz stellen müssen, ist immer, ob überhaupt noch etwas technisch bereitgestellt wird. Es geht immer um dasselbe Spannungsfeld: Die Mehrheit ist der Meinung, dass wir den Patentschutz gewähren müssen, weil das sicherstelle, dass sich überhaupt jemand finden lässt, der Unsummen investiert, um etwas zu erfinden oder hier um etwas technisch bereitzustellen. Das ist die entscheidende Frage. Die Mehrheit ist nicht einfach der Meinung, man müsse die Industrie schützen oder man müsse kommerzielle Gewinne machen, sondern die Mehrheit ist der Meinung, es brauche den Patentschutz, damit überhaupt - im Interesse der Kranken, im Interesse der Menschheit - Erfindungen gemacht werden und damit diese auch in der Schweiz gemacht und patentiert werden können. Das liegt ganz offensichtlich in unserem Interesse.