Graf Maya · Nationalrat · 2006-12-19
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Artikel 1b ist der Schicksalsartikel der Revision des Patentgesetzes, legt er doch zum ersten Mal in der Schweiz fest, ob Gensequenzen von Menschen, Tieren und Pflanzen grundsätzlich patentierbar sind oder ob wir aus berechtigten Gründen darauf verzichten sollten, wie es die Minderheit I (Menétrey-Savary) hier beantragt.
Für die grüne Fraktion ist klar, dass auch Gensequenzen, die vom Genom isoliert, von einer natürlichen Sequenz abgeleitet und technisch bereitgestellt sind, deren Funktion konkret angegeben ist, nicht patentierbar sind. Es ist mehr als eine juristische Spitzfindigkeit, hier mit Absatz 2 auf diesem Schleichweg zu Patenten auf menschliche, tierische und pflanzliche Bestandteile des Lebens zu gelangen. Allein der Akt des Isolierens und die Bestimmung einer technischen Anwendung stellen keine Erfindung dar. Auch Herr Bundesrat Blocher weiss, dass das heute meistens eine Routinearbeit in den Labors ist.
Die Studie "Dürfen Gene patentiert werden?", die im Auftrag der Eidgenössischen Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich vom Ethikzentrum der Universität Zürich verfasst wurde, kommt zum Schluss, dass weder Gene noch deren Funktionen patentiert werden dürfen, da es sich dabei schlicht nicht um Erfindungen handelt. Die Autoren der Studie führen denn auch aus, dass die dem Patentgesetz zugrunde liegende Unterscheidung von nichtpatentierbaren Entdeckungen und patentierbaren Erfindungen normativen Charakter hat. Sie kann also nicht einfach wegdefiniert werden, wie wir das hier in diesem Gesetz tun. Was entdeckt wird, ist Allgemeingut der Menschheit. Gene und Zellen sind gemeinsames Erbe der Menschheit. Zu diesen Ressourcen sollen alle Zugang haben. Die Nutzung des entdeckten Gegenstandes durch eine Firma darf die Möglichkeit anderer, diesen Gegenstand oder diesen Bestandteil des Lebens allenfalls auch zu nutzen, nicht einschränken. Zu diesem Schluss kommt übrigens auch eine Studie, die im Auftrag der Unesco erstellt wurde: "Wenn menschliche Gene patentierbar sind, dann ist die Unterscheidung zwischen Entdeckung und Erfindung wegdefiniert worden."
Zudem beruht dieses Verständnis der Patentierung von Genen auf einem ganz veralteten Dogma, wonach ein Gen eine kontextunabhängige, immer gleich funktionierende Einheit sei. Professor Werner Arber spricht von einem überholten Naturverständnis. Ich möchte ihn gerne noch einmal zitieren: "Längst wissen wir, dass die spezifische Funktion eines Gens stark von seiner Umgebung und auch von den Umweltfaktoren abhängt. Die jetzt aufkommende Systembiologie versucht, einen verbesserten Einblick in solche Aspekte der biologischen Komplexität zu erlangen. Eine Patentierung von DNA-Sequenzen, auch wenn es sich um abgeleitete Sequenzen handelt, beruht auf einem längst überholten, verworfenen Naturverständnis."
Wenn aber von dieser offensichtlich falschen Definition des Gens ausgegangen wird, verstrickt sich auch die darauf aufbauende Rechtfertigung von Genpatenten in unlösbare Widersprüche. Es ist unmöglich, die dynamische, sich ständig im Fluss befindende Abfolge von Gensequenzen in einen patentierbaren Gegenstand mit genau definierter Struktur und Funktion zu verwandeln. Patentiert wird allenfalls ein gedankliches Konstrukt, das mit der Realität nichts zu tun hat. Auch mit juristischen Brechstangen, wir haben es gehört, lassen sich Tiere, Pflanzen und menschliche Gene oder Bestandteile davon nicht in patentierbare Erfindungen und Sachen umdefinieren.
Wir bitten Sie also, bei diesem Artikel den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Denn der Antrag der Mehrheit unterstützt die industriellen Interessen auf Kosten ethischer und gesellschaftlicher Überlegungen, auf Kosten der Forschung und auch auf Kosten der Landwirtschaft.
Stimmen Sie bitte der Minderheit I (Menétrey-Savary) zu!