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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2000-10-05

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich der interdepartementalen Arbeitsgruppe des EJPD unter Federführung des EDI und der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus für die bisher geleistete, fundierte Arbeit an diesem schwierigen Thema danken. Ich danke auch dem Bundesrat, der diese Arbeiten veranlasst hat. Ich bin von der umfassenden Behandlung beeindruckt und froh, dass die vorgeschlagenen Massnahmen eine "symmetrische Aufrüstung" vorsehen, d. h. nicht nur in Richtung Repression und Observation gehen, sondern auch Vorschläge im Bereich Prävention enthalten und an die Opfer rechtsextremer Übergriffe denken. Last but not least werden der Koordinationsbedarf zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates und ein erhebliches Forschungsdefizit anerkannt.

Wir teilen auch die Einschätzung des Bundesrates, dass die innere und die äussere Staatssicherheit durch die rechtsextremen Umtriebe nicht unmittelbar gefährdet sind. Aus diesem Grund sind wir mit dem Bundesrat der Meinung, dass keine verfassungsunmittelbaren Notmassnahmen notwendig sind. Wir sind aber dafür, dass die Schaffung eines Straftatbestandes zur Erfassung rechtsextremistischen Propagandamaterials und rassistischer Gesten und Symbole rasch vorangetrieben wird. Die Verbreitung rechtsextremistischer und rassistischer Propaganda hat einen verheerenden Mobilisierungseffekt, zumal sich die Szene modernster Kommunikationsmittel bedient. Auch die Verwendung von Symbolen und Gesten aus der Mottenkiste der Nazis und die Wiederbelebung altgermanischer und arischer Rituale zur Stärkung des Kollektivs und des Überlegenheitsgefühls haben für Jugendliche eine nicht zu unterschätzende Attraktivität. Im Übrigen gibt die Erstarkung der Skinheadszene auch den alten Holocaust-Leugnern wieder Auftrieb. Vergessen geglaubte antisemitische Literatur aus den Zwanzigerjahren gelangt zur Neuauflage, und die welsche Vereinigung von Holocaust-Leugnern "Vérité et Justice" ruft auf Ende November zu einer dreitägigen Konferenz zum Thema "Zionismus" - sprich Antisemitismus - und "Revisionismus" auf, eine Veranstaltung, wie es sie in dieser Dimension noch nie gegeben hat.

Trotzdem halten wir nach wie vor nicht viel von einer Änderung des Staatsschutzgesetzes, mit der die präventive Observation ausgedehnt würde. Die Erfahrungen mit dem Staatsschutz haben gezeigt, dass flächendeckendes [PAGE 1158] Observieren kaum strafrechtlich verwertbare Ergebnisse zeitigt, aber mit unverhältnismässigen Eingriffen in den Privatbereich verbunden ist.

Wenn ich gesagt habe, dass wir die Staatssicherheit nicht für gefährdet betrachten, heisst das nicht, dass uns der Auftritt und die gewalttätigen Übergriffe der Skins und anderer rechtsextremistischer Gruppen nicht schwer beunruhigen. Wir denken dabei in erster Linie an die Opfer solcher Taten. Es sind vor allem die Ausländergruppen, die schon durch ihre Hautfarbe auffallen und dadurch völlig ungeschützt sind. Daneben gibt es Kreise von potenziellen Opfern, die geschichtlich traumatisiert sind und sich in ihrem Leben schon mehrmals als Freiwild fühlten.

Anstatt den gleichen Fehler zu wiederholen, den wir in der Kriminalpolitik machen, indem wir uns nur mit den Tätern befassen, müssen wir die Situation der Opfer jetzt von Anfang an mit berücksichtigen und diesen die nötige Beachtung schenken. Wenn die Opfer ein Gesicht erhalten, wird mehr menschliche Anteilnahme und Sensibilisierung erreicht.

Die Arbeitsgruppe, die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus und der Bundesrat haben ihren Willen bekundet, im Bereich der Opferhilfe, der Prävention und der Ausstiegshilfe Massnahmen zu treffen. Sehr oft wird dabei auf bereits bestehende Strukturen zurückgegriffen werden können. Das Problem ist einfach, dass diese Strukturen auch unterhalten werden müssen. Die Freigabe der dafür nötigen Kredite wird die Lackmusprobe dafür sein, ob es uns mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus und seinen Auswirkungen ernst ist. Ich bin gespannt darauf.

Alles in allem sind wir also soweit zufrieden mit der vorläufigen Stellungnahme des Bundesrates, bis auf die Antwort zur Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem propagandistischen Auftritt der nationalen Rechten und dem Coming-out der Rechtsextremen. Der Bundesrat schreibt, ein solcher Zusammenhang könne nicht schlüssig nachgewiesen werden. Aus politologischer Sicht ist jedoch klar, dass der in breiten Kreisen der Gesellschaft akzeptierte rechtsnationale Diskurs die Legitimationsbasis für die Handlungen rechtsextremer Gruppierungen liefert, wobei die Handlungen als solche von der Öffentlichkeit klar verurteilt werden.

Der rechtsnationale Diskurs unterscheidet sich vom gewöhnlichen Rechtskonservativismus durch die Betonung des nationalen Selbstbewusstseins, die Ablehnung von Ausländern und die Tendenz zu Autoritarismus und Antiparlamentarismus. Der Rechtsnationalismus tritt in unterschiedlicher Ausprägung auf: beginnend beim Rechtspopulismus über den Rechtsradikalismus bis hin zum Rechtsextremismus - mit zunehmend drastischeren Feindbildern und Ausdrucksformen. Die Übergänge sind zum Teil fliessend, wobei Rechtspopulisten und Rechtsradikale im Gegensatz zu den Rechtsextremen Gewalt als legitimes Mittel ablehnen. Es gibt also sozusagen einen angepassten und einen auffälligen Rechtsnationalismus. Dass wir uns heute nur mit dem auffälligen Rechtsnationalismus befassen, ist kein Zufall, denn er stört den gesellschaftlichen Frieden offensichtlicher, unmittelbarer und brutaler. Nach meiner persönlichen Überzeugung ist der angepasste Rechtsnationalismus aber auf weitere Sicht nicht weniger gefährlich. Er ist für die demokratische Kultur und den Erhalt der Werte, denen wir uns verpflichtet fühlen - Toleranz, Respekt gegenüber Andersdenkenden, Schutz von Minderheiten usw. -, ebenso bedrohlich. Die Einhaltung dieser Werte lässt sich nicht mittels Geboten und Verboten erzwingen, denn sie ist eine Frage der persönlichen Gesinnung und des Anstandes.

Ich habe kürzlich von einer Untersuchung an einer deutschen Universität gelesen. Laut dieser Untersuchung zählen sich 4 Prozent der Studierenden zum harten rechtsradikalen Kern. 11 Prozent der Studierenden verstehen sich als Mitläufer, und 15 Prozent erweisen sich als anfällig für autoritäre Tendenzen. Sie verstehen sich als der Elite zugehörig, sind leistungs- und führungsorientiert und verachten sozial Schwächere.

Im Übrigen betrachten sie sich als konventionell. Solche Befunde erfüllen mich ebenfalls mit grosser Sorge, zumal ich immer wieder höre, dass die Haltung vieler Studierender an Schweizer Universitäten auch eher sozialdarwinistisch und fremdenfeindlich ist. Die Hochschulen erheben den Anspruch, junge Menschen für die Übernahme verantwortungsvoller Posten in der Gesellschaft auszubilden. Sie müssten also alles Interesse daran haben, dass diese jungen Menschen auch der Gesellschaft verpflichtet sind und dass sie ihre Position nicht zur Förderung der Akzeptanz rechtsnationaler Gesinnung - und allem, was daraus werden kann - verwenden. Darüber muss noch mehr nachgedacht werden.

Ich fasse kurz zusammen: Wir haben in Zukunft eine dreifache Aufgabe. Erstens müssen wir unseres Amtes als Gesetzgeber walten; zweitens müssen wir für die Umsetzung der geplanten Präventionskoordinations- und Opferhilfemassnahmen die nötigen Kredite sprechen; drittens sind wir auch als Individuen gefordert, an welche die Gesellschaft den Anspruch hat, dass sie Vorbilder sind. Unsere persönliche Zivilcourage im Kampf gegen Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung ist gefragt. Da dürfen wir unseren Einfluss nicht unterschätzen. Dieser Appell geht aber nicht nur an Politikerinnen und Politiker, sondern an alle, welche die öffentliche Meinung mitprägen und etwas dazu zu sagen haben. Ich danke Ihnen, dass Sie mithelfen, ein solches Vorbild zu sein.