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preparatory:AB 69955

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Leben ist nicht patentierbar. Dieser Grundsatz muss für alle Facetten und Erscheinungsformen des Lebens gelten. Er steht hinter dem Antrag der Kommissionsminderheit zu Artikel 1a Absatz 2. Wir beantragen Ihnen, im Gesetz explizit festzuhalten, dass Bestandteile des menschlichen Körpers auch dann nicht patentierbar sind, wenn sie technisch bereitgestellt werden. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit sagen im Grundsatz ebenfalls, dass menschliche Körper einschliesslich Embryonen nicht patentierbar sind. In Absatz 2 weichen sie diesen ganz zentralen Grundsatz aber gleich wieder auf, indem sie festhalten, dass Bestandteile des menschlichen Körpers dann patentierbar sein sollen, wenn sie isoliert sind und technisch bereitgestellt werden.

Gegen die Patentierbarkeit der Bestandteile des menschlichen Körpers auch in isolierter Form sprechen grundsätzliche Überlegungen. Zum Ersten sind der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Mehrheit ethisch nicht vertretbar, und eigentlich sind sie auch anmassend. Der Akt des Isolierens eines Gens, einer Zelle oder eines Organs ist doch keine schöpferische, erfinderische Tätigkeit, sondern höchstens eine Entdeckung. Und alles, was entdeckt wird, ist Allgemeingut der Menschheit. Zu diesen Ressourcen müssen alle Zugang haben. Es ist wie gesagt kein schöpferischer Prozess.

Zum Zweiten schafft die Möglichkeit der Patentierung die Gefahr der Behinderung der Forschung und der Weitergabe menschlichen Wissens, denn die Patentierung schafft exklusive Rechte. Die ökonomischen Konsequenzen: Die Innovation wird behindert und die Anwendung des Wissens verteuert, denn man muss für die Anwendung patentierten Wissens bezahlen.

Zum Dritten widerspricht die Patentierung von Leben und des menschlichen Körpers in all seinen Erscheinungsformen auch der Natur. Denn immanent ist ihr, dass sie sich ständig verändert. Dazu möchte ich Ihnen einige Gedanken von Nobelpreisträger Werner Arber auf den Entscheidungsweg mitgeben - Frau Anne-Catherine Menétrey hat beim Eintreten ebenfalls darauf hingewiesen -: Er hat festgestellt, dass eine Patentierung von DNA-Sequenzen auf einem längst verworfenen Naturverständnis beruht: ".... einer absoluten genetischen Stabilität, einer grossen funktionellen Reproduzierbarkeit sowie einer uneingeschränkten Machbarkeit, was nicht mit der Realität der belebten Natur übereinstimmt." Weiter sagt Nobelpreisträger Arber: "Es ist ein dringliches Bedürfnis, das Orientierungswissen der Zivilgesellschaft mit verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen zu bereichern, nicht zuletzt im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung unserer Umwelt. Ein Festhalten an längst verworfenen Dogmen bei der Patentierbarkeit von Lebensprozessen und gar von Lebewesen würde der Öffentlichkeit falsche Signale vermitteln und deren Mitverantwortung für die Weiterentwicklung unserer Zivilisation hemmen und auf falsche Wege lenken."

Viele geben vor, mit der Patentierung dem Forschungsstandort Schweiz zu dienen. In Tat und Wahrheit macht man damit das Gegenteil. Mit der Patentierung von Leben, von Teilen des menschlichen Körpers wird die Forschung behindert und wird die nutzbringende Weiterentwicklung von Wissen gehemmt. Hören Sie in dieser Frage nicht auf die [PAGE 1929] grossen Pharmakonzerne, sondern vielmehr auf die Träger unserer Wissenschaft wie Werner Arber. Die bringen die Wissensnation Schweiz weiter.

Stimmen Sie bitte dem Minderheitsantrag zu. Der menschliche Körper in all seinen Facetten und auch isoliert soll nicht patentierbar sein dürfen.