Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-12-19
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Bei der Diskussion zu den Artikeln 1a und 1b, die unter strengen Bedingungen die Patentierbarkeit von technisch bereitgestellten Gensequenzen und menschlichen Körperteilen zulassen, habe ich bereits mehrfach auf Artikel 2 verwiesen. Dieser statuiert Ausschlusskriterien betreffend die Patentierbarkeit. Artikel 2 wurde im Rahmen des Stammzellenforschungsgesetzes neu formuliert - wir haben bereits von den Vorrednern den Verweis auf die Volksabstimmung gehört - und im Rahmen der Revision des Patentgesetzes ergänzt. Ein Grossteil der Bestimmungen von Artikel 2 wurde bereits in der Referendumsabstimmung zum Stammzellenforschungsgesetz angenommen und muss hier im Parlament nicht noch einmal zerredet werden. Das gilt insbesondere für die Anträge der Minderheiten Leutenegger Oberholzer und Sommaruga Carlo, die darauf abzielen, den von der Stimmbevölkerung gutgeheissenen Ausschlusskatalog betreffend die Patentierbarkeit zu erweitern.
Im Zusammenhang mit diesen beiden Minderheiten möchte ich erwähnen, dass erstens transgene Tiere für den Fortschritt in der Transplantationsmedizin wichtig sind und dass zweitens der Ausschluss von veränderten menschlichen embryonalen Stammzellen und Stammzellenlinien zu einer Schwächung des Forschungsstandorts Schweiz führen kann. Deshalb lehnen wir die Ergänzung der Minderheit Leutenegger Oberholzer ab, wonach unter den Begriff "Mischwesen" auch Tiere mit menschlichen Genen fallen würden. Ebenso lehnen wir die Ergänzung der Minderheit Sommaruga Carlo ab, wonach veränderte menschliche embryonale Stammzellen und Stammzellenlinien von der Patentierung ausgeschlossen werden sollen. Denn die geltende Bestimmung, wonach unveränderte menschliche Stammzellen und Stammzellenlinien von der Patentierung ausgeschlossen sind, wurde in der Volksabstimmung vor drei Jahren angenommen. Es gibt keinen objektiven Grund, diese von der Stimmbevölkerung gutgeheissene Bestimmung jetzt zu ändern.
Die zwei Minderheiten Menétrey-Savary wollen einerseits die Verwendung von menschlichen Embryonen generell und andererseits auch die Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere von der Patentierung ausschliessen. Die Kommissionsmehrheit kam nach ausführlichen Anhörungen von Vertretern der Naturwissenschaften und der Ethik zum Schluss, dass nur die Patentierbarkeit der Verwendung menschlicher Embryonen zu nichtmedizinischen Zwecken ausgeschlossen werden soll. E contrario soll sie für medizinische Zwecke zugelassen werden. Beispielsweise für die Forschung zur Behandlung und Heilung von [PAGE 1940] Krankheiten wie Parkinson und Diabetes ist dies von grosser Bedeutung.
Unserer Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass wir die Forschenden dieser Gebiete in der Schweiz behalten können und sie nicht mit restriktiven Bestimmungen ins Ausland verscheuchen. Auch was das Verfahren zur genetischen Veränderung von Tieren betrifft, stellt sich die FDP-Fraktion hinter die Mehrheit der Kommission und den Bundesrat. Mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g wird sichergestellt, dass Verfahren, die geeignet sind, Tieren Leiden zuzufügen, ohne durch übergeordnete schutzwürdige Interessen gerechtfertigt zu sein, von der Patentierung ausgeschlossen werden. Das Gentechnikgesetz hat hier schon die notwendigen Grenzen zugunsten der Kreatur und im Interesse des Tierschutzes gesetzt.
Zusammenfassend kann ich im Namen unserer Fraktion festhalten: Die vier Minderheitsanträge zielen alle darauf ab, den Ausschlusskatalog betreffend die Patentierbarkeit zu erweitern, obwohl die Zulässigkeit der Patentierbarkeit bereits eng und präzise formuliert ist. Deshalb setzen wir uns für die Anträge der Mehrheit ein. Den grundsätzlich vorgebrachten Bedenken der Antragsteller der Minderheiten ist auch entgegenzuhalten, dass in Artikel 2 Absatz 1 ein genereller Vorbehalt der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten statuiert wird. Das heisst: Patente können nicht für Erfindungen erteilt werden, wenn ihre Nutzung eklatant gegen fundamentale Werte der Gesellschaft verstossen.
Deshalb bitte ich Sie, bei allen vier Buchstaben den Anträgen der Mehrheit zu folgen.