Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-19

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-19

Wortprotokoll

Zunächst muss ich Ihnen sagen: Ich verwechsle in keiner Weise Forschung und Patente. Aber die Patentierbarkeit und der Schutz des geistigen Eigentums sind natürlich Folgen von Forschung, von guter Forschung - es gibt ja auch solche, die gar kein Resultat erzielt. Aber dort, wo Resultate erzielt werden, gibt es einen Schutz, da ist es dann patentierbar.

Hier ist mir jetzt aufgefallen, dass verschiedene Personen eben sagen, die Forschung mit diesen embryonalen Stammzellen sei gar nicht möglich, sei gegen die Menschenwürde, sei nicht in Ordnung. Darum müssten Sie dann auch die Patentierung ablehnen. Denn wenn Sie die Forschung für etwas ablehnen, können Sie die Patentierung nicht zulassen; das will ich Ihnen sagen. Hier regeln wir aber nur die Patentierung. [PAGE 1942]

Zu Ihrer Frage: Nur veränderte menschliche embryonale Stammzellen können patentiert werden. Es ist nicht so, dass jemand an der Stammzelle selber Eigentum erwirbt, sondern nur die geistige Leistung zählt, die in der Nutzung der veränderten menschlichen embryonalen Stammzelle steckt, und das ist nicht verfassungswidrig.

Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-19 | Lexipedia | Lexipedia