Graf Maya · Nationalrat · 2006-12-19
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Das Schweizer Patentgesetz verbietet das Patentieren von Pflanzensorten und Tierrassen, das haben wir im 1. Abschnitt. In Anlehnung an einen Entscheid des Europäischen Patentamtes definiert die Revision unseres Patentgesetzes nun neu, wie dieses Verbot umgangen werden kann: Die Patentierung vieler Pflanzensorten soll erlaubt sein, die Patentierung einer einzelnen Pflanzensorte hingegen nicht. Die Antragsteller müssen also das beantragte Patent so breit formulieren, dass es viele Pflanzensorten oder Tierrassen umfasst und sich nicht auf eine einzelne Sorte oder Rasse beschränkt. Ein Beispiel dazu hat Ihnen mein Kollege Sommaruga vorher geschildert.
Wir haben hier nun die Möglichkeit, mit Buchstabe c eine Einschränkung zu machen, indem die Verfahren zur Züchtung und Gewinnung von Pflanzen von der Patentierung ausgeschlossen werden. Für die Züchter und Züchterinnen gibt es seit Jahrzehnten das Sortenschutzgesetz; es hat sich bewährt. Warum sollen denn Züchtungen derjenigen, die mit anderen Methoden züchten - z. B. mit gentechnologischen Methoden -, einen viel weiter reichenden Schutz geniessen? Mit Buchstabe a werden die sogenannten konventionellen Züchtungen, hier als "biologische Verfahren zur Züchtung" definiert, ausgenommen. Das heisst: keine Patentmöglichkeiten, sondern Sortenschutz. Dasselbe soll aber für alle Züchter gelten. Daher ist hier unbedingt Buchstabe c anzufügen, der die Verfahren zur Züchtung und Gewinnung von Pflanzen auch als Element angibt, das von der Patentierung ausgeschlossen ist.
Ausserdem - und dies ist zu bemerken - ist die Definition, was "wesentliche biologische Verfahren" sind, weiterhin unklar. Vom Europäischen Patentamt gibt es bereits Patente, welche auf konventioneller Züchtung beruhen, wie z. B. das Patent auf blattlausresistenten Salat der Firma Rijk Zwaan. Sie haben ihn mit einer markengestützten Analyse untersucht, darum ist er patentiert worden. Oder einfacher gefragt: Warum könnte ein schorfresistenter Apfel, der gentechnisch hergestellt ist, patentiert werden, während das für einen konventionell gezüchteten Apfel, der dieselben guten Eigenschaften besitzt, nicht möglich ist? Es geht hier, Kollegin Markwalder, also nicht um eine Privilegierung, es geht hier um eine Gleichstellung verschiedener Züchtungs- und Gewinnungsmethoden.