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AB 69994

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion stimmt bei allen drei Artikeln mehrheitlich der Mehrheit zu. Deren Fassung bedeutet nämlich einen grossen Schritt nach vorne. Sie gewährleistet den Schutz der legitimen Interessen der Quellenländer - das einmal ganz grundsätzlich.

Zu Artikel 49a: Die von den Minderheiten I (Sommaruga Carlo) und II (Menétrey-Savary) vorgeschlagenen Erweiterungen auf Quellen, die nicht direkt sind, schaffen eine grosse Rechtsunsicherheit. Was das genau heisst, wer da genau betroffen ist usw., das wird alles nicht gesagt. Auch die Erklärung über die Einwilligung in Absatz 1 Buchstabe c gemäss Minderheit I ist ein nicht sehr überlegtes Mittel. Wenn man die Korruption in Drittweltländern betrachtet, wird hier nur ein Mittel dafür geschaffen, dass sich irgendein hoher Beamter oder Minister die Taschen füllen kann, bevor er eine solche Erklärung überhaupt abgibt. Es bleibt nämlich unklar, wer solche Erklärungen namens einer indigenen oder lokalen Gemeinschaft abgeben kann. Dann muss es wahrscheinlich doch ein Staatsvertreter machen, und dann besteht eine gewisse Gefahr.

Wir stimmen also bei Artikel 49a, aber auch bei den Artikeln 3 und 81a grossmehrheitlich der Mehrheit der Kommission zu.