Schelbert Louis · Nationalrat · 2006-12-19
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Unsere Minderheit beantragt, Artikel 8a Absatz 3 gemäss geltendem Recht beizubehalten. Die bisher durchgeführte wissenschaftliche Begleitung war nützlich, sie hat auch geholfen, den Bericht zum elektronischen Abstimmen zu verfassen. Künftige wissenschaftliche Begleitungen könnten und müssten noch verstärkt mit Blick auf die Sicherheitsaspekte durchgeführt werden. Das elektronische Abstimmen steht und fällt mit der Frage der Sicherheit. Wir verstehen eine wissenschaftliche Begleitung auch als eine Art vertrauensbildende Massnahme; wir gehen davon aus, dass sie erhellend wäre und dass zusätzliche Erkenntnisse kommuniziert werden könnten.
Der Bundesrat hat entschieden, dass in der kommenden Legislatur, also bis 2011, nie mehr als 10 Prozent der Stimmberechtigten gleichzeitig via Mausklick oder Handy abstimmen dürfen. Der Bundesrat rechnet also auch damit, dass nicht alle Risiken ausgeschaltet sind. Weiter wäre es ja auch ein Ziel der neuen Art des Abstimmens, die Stimmbeteiligung zu erhöhen. Unklar ist heute noch, ob die elektronische Abstimmung generell zur Erhöhung der Stimmbeteiligung beitragen kann. Bei der brieflichen Stimmabgabe scheint es ja erwiesen. Es ist auch noch nicht wirklich klar, bei welchen Altersgruppen und bei welchem Geschlecht die Chancen aus welchen Gründen grösser sind. Um dies ermessen zu können, sind vermutlich grösser angelegte Versuchsanordnungen erforderlich. Diese kommen erst in den nächsten Jahren zum Tragen. Der Vote électronique ist keinesfalls schon auf der sicheren Seite. Deshalb werden die Versuche ja auch weitergeführt. Der geltende Artikel 8a Absatz 4 ermächtigt den Bundesrat, die Einzelheiten zu regeln. Breite und Dauer der Begleitung liegen in seinem Ermessen.
Wir beantragen Ihnen deshalb, weiterhin eine wissenschaftliche Begleitung vorzusehen.