preparatory:AB 70044
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Die ganze Vorlage steht im Moment unter einem schlechten Stern. Sie war zugegebenermassen etwas kompliziert. Ich erinnere mich, dass beispielsweise die SVP-Fraktion damals in der Schlussabstimmung, als es um dieses Geschäft ging, meines Wissens mit zwei Ausnahmen dieser Vorlage tel quel zustimmte. Anlässlich der Sitzung des Zentralvorstandes der SVP, die dann die Parole zu dieser Abstimmungsvorlage zu fassen hatte, kippte die Partei und beschloss die Nein-Parole. Herr Mörgeli war zusammen mit mir in der "Arena" und vertrat damals dann eine ganz andere Haltung als jene, die er zwei Monate zuvor noch mit dem Drücken auf den grünen Knopf hier drin geäussert hatte - das zum Langzeitgedächtnis.
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass wir als Parlament, wenn ein Entscheid des Souveräns vorliegt, diesen zu beachten haben - der Souverän bestand hier aus allen Ständen und, meines Wissens, aus mehr als 80 Prozent der damals an der Abstimmung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger. Es war prozentmässig jedoch keine hohe Stimmbeteiligung, das sei zugegeben; aber alle Stände und 80 Prozent all jener, die an der Abstimmung teilnahmen, sagten Ja zu dieser allgemeinen Volksinitiative.
Wir sind jetzt nach meinem Verständnis von Treu und Glauben vis-à-vis der direkten Demokratie gehalten, dass wir das [PAGE 1974] Ganze anständig und korrekt zu Ende führen. Ich gebe zu, damals musste etwa ein halbes Dutzend Artikel in der Bundesverfassung entweder geändert oder neu geschrieben werden, um die allgemeine Volksinitiative in der Verfassung zu stipulieren. Ich gebe auch zu, dass vermutlich nicht alle 246 Parlamentsmitglieder bei dieser komplizierten Vorlage in der Schlussabstimmung den kompletten Durchblick hatten. Aber das ist in vielen anderen Fällen, nicht nur bei staatspolitischen Vorlagen, auch der Fall, wenn man selber nicht in die Kommissionsarbeit involviert ist.
Trotzdem hat das Parlament nach meinem demokratischen Empfinden nun das zu vollziehen, was der Souverän vor vier Jahren beschlossen hat. Sowohl das Parlament wie auch die Bürgerinnen und Bürger hatten bei der Volksabstimmung Kenntnis davon, dass das Bundesgericht intervenieren kann, falls es von den Initianten angerufen wird, weil diese der Meinung sind, das Parlament habe ihrem Willen bei der Umsetzung nicht genügend Rechnung getragen. Das ist bei dieser Form der Initiative, die wir neu in unsere Volksrechte eingeführt haben, systembedingt.
Namens der Minderheit bitte ich Sie, ohne Wenn und Aber auf diese Vorlage einzutreten. Nach meinem Verständnis von Demokratie können wir hier nur Ja oder Ja sagen.