Amstutz Adrian · Nationalrat · 2006-12-19
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich spreche zur Vorlage 3 und zum Bericht zum Vote électronique. Der Bundesrat zieht in seinem Bericht zum Vote électronique Bilanz über die Pilotversuche der Jahre 2001 bis 2005 in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich. Er schlägt Ihnen für die weitere Einführung des Vote électronique in der Schweiz ein schrittweises und risikobewusstes Vorgehen vor. Die Pilotversuche haben ein wenig mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich gedacht. Diese Verzögerungen haben sich aber letztlich gelohnt, davon ist auch die Kommission überzeugt. Denn mit diesen Tests konnten auch Schwachstellen geortet und dann behoben werden. Dieses sorgfältige Vorgehen, bei dem das Risiko immer gut kalkuliert werden konnte, ist ganz wichtig und muss auch beibehalten werden. So kam es bei den diesbezüglichen Versuchen zu keinen namhaften Pannen, was für das Vertrauen der Stimmbürger in das Abstimmungsverfahren sehr wichtig ist.
Die Pilotversuche haben gezeigt, dass der Vote électronique möglich ist und die Risiken im Griff behalten werden können. Die Kommission will aber klar, dass auch in Zukunft nicht überhastet, sondern schrittweise ausgebaut wird. Die erfolgreiche Durchführung dieser Tests schlägt sich direkt im Entwurf der Vorlage 3 nieder. Bei Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte beantragen wir Ihnen, den Vote électronique von der Pilotphase in eine weitere Phase zu überführen. Mit Artikel 5b des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer sollen die Stimmregister kantonal zentralisiert werden. Diejenigen, die vom Vote électronique am meisten profitieren können, sind ja die Auslandschweizer. Es ist ihnen ein dringendes Anliegen, in Zukunft elektronisch abstimmen zu können. Dazu müssen aber die Stimmregister kantonsweit harmonisiert werden.
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die elektronische Stimmabgabe auch für die Nationalratswahlen eingeführt werden kann. Der Bundesrat - und auch die Kommission - kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass man diesen Schritt erst zu einem späteren Zeitpunkt tun soll, wenn mehr Erfahrungen mit den elektronischen Abstimmungsverfahren vorliegen. In Bezug auf Volksabstimmungen erscheint dieses Verfahren nämlich einfacher als in Bezug auf Wahlen.
Eine weitere Etappe soll auch hinsichtlich der elektronischen Unterzeichnung von Volksinitiativen und Referenden abgewartet werden.
Aber auch bei den Volksabstimmungen soll weiterhin ein sachtes Vorgehen gewählt werden. So sollen vorderhand nie mehr als 10 Prozent der Stimmberechtigten in den Vote électronique einbezogen werden, um so das Risiko zu minimieren und nicht wegen technischer Pannen allenfalls gar eine Abstimmung wiederholen zu müssen.
Ich bitte Sie, vom Bericht über die Pilotprojekte zum Vote électronique Kenntnis zu nehmen, auf die Vorlage 3 einzutreten und dem schrittweisen Vorgehen bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe zuzustimmen.