Heim Bea · Nationalrat · 2006-12-19
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Burkhalter, d. h. Ablehnung des Antrages der Minderheit Amstutz und des Antrages auf Rückweisung.
Ob zu reserviert oder zu aktiv - die Rolle des Bundesrates im Vorfeld von Abstimmungen gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Es besteht darum Klärungsbedarf, es besteht Handlungsbedarf; damit bin ich einverstanden, Herr Amstutz. Nicht einverstanden sind wir aber, wenn heute das Schlagwort "Propagandaministerien" geprägt wird.
Die "Maulkorbpartei" spielt hier ein eigenartiges Spiel, denn insbesondere seit 2003 spürt man die Schwierigkeiten des Bundesrates, als der Konkordanz verpflichtetes Gesamtgremium zu wirken. Man spürt die mediale Versuchung, eine Einzelrolle zu spielen, im Interesse der Partei oder aus welchen taktischen Überlegungen auch immer. Dies hat zu radikalen politischen Vorstössen geführt, z. B. zur "Maulkorb-Initiative", welche die Informationstätigkeit der Landesregierung unterbinden will, ja - und hier zitiere ich gerne die "Mittelland-Zeitung" - "die Bundesrätinnen und Bundesräte im entscheidenden Moment zu abschaltbaren Sprechpuppen degradieren möchte".
Für die SP-Fraktion ist klar:
1. Dem Schutz der freien demokratischen Willensbildung kommt erste Priorität zu. Aus dem Informationsrecht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ergibt sich die Pflicht der Behörden, kontinuierlich, sachlich, transparent und verhältnismässig zu informieren. Die parlamentarische Initiative folgt genau diesen Grundsätzen, auch den Grundsätzen, wie sie sich der Bundesrat in einem Leitbild selber gegeben hat. Der Verbindlichkeit halber ist es wichtig, diese Grundsätze nun auf die Gesetzesebene anzuheben.
2. Die behördliche Information ist Sache des Bundesrates. Er hat den Entscheidungsprozess transparent darzustellen und hat die Haltung der Bundesversammlung als oberster Landesbehörde zu vertreten.
Für die SP-Fraktion ist darum die Stellungnahme des Bundesrates, in der er sich als eigenständige Gewalt definiert und sich deshalb die Freiheit herausnehmen will, eine von der Parlamentsmehrheit abweichende Abstimmungsempfehlung zu vertreten, inakzeptabel, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen. Gemäss Artikel 148 Absatz 1 der Bundesverfassung übt die Bundesversammlung unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bunde aus. Diese Vorrangstellung des Parlamentes erklärt sich aus der direktdemokratischen Legitimation seiner Mitglieder. Die behördliche Information hat also transparent darzulegen, was Sache ist. Das heisst, es kann in keiner Weise um behördliche Propaganda-Aktionen gehen, auch nicht um parteipolitisch motivierte sogenannte Informationskampagnen einzelner Mitglieder des Bundesrates und schon gar nicht darum, den Prozess der Meinungsbildung allein dem Parlament und den Parteien zu überlassen. Diese haben die Aufgabe, zu überzeugen, politische Standpunkte darzulegen. Der Bundesrat als Gesamtbehörde hat die Pflicht, nicht nur zu informieren, sondern eben auch allfälligen demagogischen Behauptungen, irreführenden Kampagnen finanzkräftiger Gruppierungen oder gar Falschinformationen korrigierend entgegenzutreten.
Die SP-Fraktion unterstützt also die Initiative Burkhalter, weil sie die demokratiepolitisch grundsätzlichen Kriterien - Kontinuität, Transparenz, Sachlichkeit und Verständlichkeit der behördlichen Information bei Abstimmungen - auf Gesetzesebene verankert. Uns ist klar, dass damit nicht alle Probleme gelöst sind, insbesondere bleibt die zentrale Frage des Mitteleinsatzes bei Abstimmungskämpfen ausser Acht. Dabei dürfte es bei einem Abstimmungskampf eigentlich nicht um ein finanzielles Kräftemessen gehen, sondern vielmehr um den Wettbewerb der besten Argumente. Dennoch ist diese Initiative aus Sicht der SP sinnvoll. Sie ist richtig, weil sie mehr Klarheit - und zwar mehr verbindliche Klarheit - schafft in der Rollenverteilung zwischen dem Parlament als Legislative und dem Bundesrat als Exekutive.
Zum Antrag Müller Philipp: Er schafft zwar nicht zusätzliche Klarheit; wir werden ihm aber, wenn auch in zweiter Priorität, dennoch zustimmen.
Wie gesagt, die SP-Fraktion ist für Eintreten und für Zustimmung zur parlamentarischen Initiative und damit zur Verlängerung der Frist für die Behandlung der Volksinitiative.