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Donzé Walter · Nationalrat · 2006-12-19

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Namens der EVP/EDU-Fraktion halte ich vorweg fest: Dieser Rat hat die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" im Prinzip hoch abgelehnt, und er hat gleichzeitig einer Kommissionsmotion der SPK, die feststellte, dass es Handlungsbedarf gibt, einstimmig zugestimmt. Die parlamentarische Initiative Burkhalter ist nichts anderes als die Ausführung dieses Motionsentscheides unseres Rates. Unser Rat stellte fest: Es gibt Handlungsbedarf; der Bundesrat soll keine Kampagnen führen, wie er das in der Vergangenheit getan hat. Ich muss aber fairerweise auch sagen, dass er das nicht mehr tut. Er hat sich und der Verwaltung ein Leitbild gegeben, und wir haben gesagt, dass dieses Leitbild richtige Grundsätze enthalte. Diese Grundsätze wollen wir verstärken; wir wollen aber mehr als ein Leitbild, wir wollen eine gesetzliche Lösung, in der diese Grundsätze verankert sind.

Eigentlich sollten wir als Rat jetzt auch einstimmig hinter der parlamentarischen Initiative Burkhalter stehen. Wir können uns selbstverständlich über die Details noch streiten. Der Bundesrat enttäuscht seinerseits durch Passivität, denn er hätte die Motion längst umsetzen können, und damit wäre die parlamentarische Initiative überflüssig geworden. Das Leitbild genügt uns nicht, die Volksinitiative andererseits schiesst über das Ziel des Anliegens hinaus: Sie will dem Bundesrat die Informationstätigkeit praktisch verbieten, und das geht natürlich auch nicht. Es darf auch die Frage gestellt werden, wo die Grenze der Propaganda ist. Ist es zum Beispiel Propaganda, wenn ein Bundesratsmitglied sich gegenüber den offiziellen Medien verweigert, dann aber von Abstimmungsveranstaltung zu Abstimmungsveranstaltung der eigenen Partei reist und dort der Star in der Arena ist? Ist damit nicht auch die Grenze zur Propaganda geritzt?

Die SVP-Fraktion spielt jetzt taktisch für die Volksinitiative, aber sie sagt: Es ist nicht unsere Initiative. Mag sein, aber die Absicht haben wir erkannt.

Es wurde auch im letzten Moment ein Gutachten eingeholt, welches denn gemäss unserer Verfassung die Rolle des Bundesrates sei. Dieses Gutachten hält fest, dass der Bundesrat eine Informationspflicht hat. Diese Pflicht soll er auch wahrnehmen. Aufgrund dieses Gutachtens ist dann auch der Grundsatz entstanden, der jetzt im Antrag Müller Philipp steht. Deshalb kommen wir als Fraktion zum Schluss, dass wir auf das Geschäft eintreten, die Rückweisung ablehnen, die Anträge Amstutz und Stamm ablehnen und dem Antrag Müller Philipp als Konsequenz des Gutachtens Folge geben.

Wir bitten Sie, auch in diesem Sinne zu entscheiden.

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