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AB 70101

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich gestatte mir am Schluss dieser kontroversen Debatte, auf zwei Voten einzugehen. Zuerst zu Herrn Weyeneth, der hier am Rednerpult eine zweifache Aufregung gezeigt hat: Ich begreife einfach diese doppelte Aufregung von Herrn Weyeneth nicht ganz. Die erste ist für mich einleuchtend, nämlich die Aufregung, die Herr Weyeneth vis-à-vis der Haltung und vis-à-vis der Empfehlung zeigt, die der Bundesrat der Kommission abgegeben hat und die jetzt auch von Frau Bundeskanzlerin Huber hier dargelegt worden ist.

Die zweite Aufregung von Herrn Weyeneth vis-à-vis der Haltung der Kommission begreife ich nicht. Wenn sich Herr Weyeneth schon über die Haltung des Bundesrates aufregt, die dieser vis-à-vis dieser Vorlage vertreten hat, dann verweise ich auf den Mehrheitsentscheid der Kommission bei Artikel 10a Absatz 1, wo es im zweiten Satz heisst: "Er" - der Bundesrat - "vertritt dabei die Haltung der Bundesversammlung." Gemäss dem Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Land ist es doch so, dass die Exekutive das vollzieht, was die Legislative beschlossen hat; dies auch als Antwort auf das Votum der Frau Bundeskanzlerin. Ich möchte es abschliessend, um bei Montesquieu zu landen, auch mit Montesquieu halten, habe aber die Auffassung, dass wir hier in einem sehr wichtigen Bereich legiferieren, was nötig ist. Ich werde den Bundesrat bei einer anderen Gelegenheit durchaus an Montesquieu erinnern.