Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-10-05
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-10-05
Wortprotokoll
Zuerst zur Behauptung, die Verfahrensvorschriften seien nicht zeitgemäss: Das totalrevidierte Asylgesetz ist erst vor einem Jahr in Kraft getreten, und es gilt jetzt abzuwarten, welche Wirkung die neuen Bestimmungen entfalten. Die mit dem Kosovo-Konflikt sprunghaft angestiegenen Zahlen im Asylbereich sind zwar deutlich zurückgegangen, die Situation ist aber nach wie vor von der Krise auf dem Balkan geprägt. Der Zeitraum ist zu kurz und untypisch, um schlüssig sagen zu können, ob eine Änderung des Verfahrens nötig ist bzw. ob die geltenden Bestimmungen nicht genügen.
1998 hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) attestiert, dass sich vieles zum Besseren gewendet hat. Zum gleichen Ergebnis ist jüngst auch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates gekommen. Sie hat anlässlich ihres Dienststellenbesuches vom vergangenen Juli aber auch klar zu erkennen gegeben, dass sie die Wahrung der Unabhängigkeit der Kommission im Bereich der Rechtsprechung als zwingend erforderlich betrachtet.
Die ARK hat seit ihrer Reorganisation am 1. Januar 1997 zunehmend mehr Verfahren erledigt. Erledigte sie 1996 noch 5200 Verfahren, so waren es letztes Jahr über 7200. Die Kommission wird dieses Jahr noch mehr Verfahren erledigen, am 31. August waren es bereits 5600.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Trend der Pendenzenerledigung in nächster Zeit verstärken wird und dass die ARK bei unveränderten Rahmenbedingungen mittelfristig auch die Pendenzen abbauen kann. Tatsächlich können einzelne Verfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen lange dauern. Die ARK erledigt aber schon heute innert einem einzigen Monat über 40 Prozent und innert drei Monaten über 65 Prozent der Fälle.
Die Aufsicht über die Kommission ist gewährleistet. In den letzten Jahren haben sich gerade auch das Parlament bzw. seine Geschäftsprüfungskommissionen wiederholt und vertieft mit der ARK befasst. Ob die ARK in ein Bundesverwaltungsgericht integriert werden soll, wird zurzeit geprüft. Die Überführung in ein Bundesverwaltungsgericht könnte eine Lösung darstellen. Die Botschaft zu einem Bundesverwaltungs- bzw. Bundesstrafgericht ist in Ausarbeitung.
Ich möchte noch einmal festhalten, was ich bereits am letzten Montag in der Fragestunde Herrn Fehr Hans zur Antwort gegeben habe. Die Unabhängigkeit in der Rechtsprechung muss bestehen, und entsprechend steht es dem Bundesrat nicht zu, Urteile zu kommentieren. Wenn wir aufgrund der Urteile gesetzlichen Handlungsbedarf orten, dann müssen wir diesen Weg gehen.
Ich bitte Sie, den ersten Teil der Motion nicht zu überweisen. Der Bundesrat ist aber bereit, den zweiten Teil der Motion als Postulat entgegenzunehmen.