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preparatory:AB 70140

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Ich spreche hier nicht als Kommissionspräsidentin, sondern als Vertreterin der Minderheit. Herr Kollege Frick, Sie haben vorher etwas voreilig nach dem Motto "Gibst du mir die Wurst, so lösch ich dir den Durst" für Ihr Anliegen geworben. Die Wurst wurde jetzt nicht gegeben, so müsste auch der Durst nicht gelöscht werden. Aber ich bin der Meinung, dass man diese beiden Anliegen nicht verbinden sollte und man somit der Optimierung des Risikoausgleichs zustimmen kann. Durch die neue Regelung sollen die vom jeweiligen Krankenversicherer in den Managed-Care-Modellen nachgewiesenen Kosteneinsparungen zu einer finanziellen Entlastung dieses Versicherers im Risikoausgleich führen. Die Einsparungen können nicht nur durch eine Prämienverminderung - das wurde verständlicherweise in keinem Votum der Mehrheit vorgetragen -, sondern allenfalls auch durch eine Reduktion der Kostenbeteiligung weitergegeben werden. Es ist also nicht so, dass dadurch nur Prämien vermindert und damit gesunde Leute in diese Modelle geholt werden. Es kann ebenso gut die Kostenbeteiligung vermindert werden, was die Kranken in die Modelle bringt. Das wollte auch Frau Sommaruga mit ihrem Antrag, den Sie leider abgelehnt haben. Deswegen vertrete ich die Meinung, dass man dieser Optimierung sehr wohl zustimmen kann, weil dadurch die Leute in die Modelle geholt werden.

Frau Fetz, Sie haben vorhin zitiert, was uns vom BAG zugegangen ist. Das BAG sagt ja, die Abwicklung sei viel zu kompliziert und diese detaillierten Angaben seien gar nicht vorhanden. Meine Informationen sind aber ganz anderer Art. Ich habe die Information, dass die Krankenversicherer schon heute dem BAG detaillierte Angaben über die Versichertenstruktur in den Modellen und über deren Kosten liefern müssen und dass anhand dieser Unterlagen das BAG schon heute prüft, ob die Prämienrabatte in den Alternativmodellen aufgrund der ausgewiesenen Kosteneinsparungen gerechtfertigt sind oder nicht. Deshalb sei die Datenlieferung zum Risikoausgleich auch kein Problem, weil die Krankenversicherer schon heute über diese Daten verfügen und sie mit einer einmaligen Anpassung der Schnittstellen differenziert für traditionell oder für Managed-Care-Versicherte liefern können. Wahrscheinlich stellt sich einfach die Frage: Will man, oder will man nicht? Denn die Daten sind vorhanden, sie können geliefert werden. Da liegt für mich sicher nicht der Grund, weshalb man hier nicht zustimmen kann.

Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen.