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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Wie Sie sich sicher erinnern, haben wir bereits in der Spitalfinanzierung in einer Vorlage 2 beschlossen, den Risikoausgleich zu verfeinern. Damit von den Versicherern keine Risikoselektion betrieben werden kann, haben wir mit Artikel 18a eine Verfeinerung des Risikoausgleichs beschlossen. Neben dem Alter und dem Geschlecht sollen die Spitaltage des vergangenen Jahres in den Risikoausgleich unter den Versicherern Eingang finden. Dieses zusätzliche Risikoausgleichskriterium soll dazu führen, dass auch die jungen Krankenversicherten vermehrt von der neuen Risikoausgleichsformel als Empfänger von Zahlungen und nicht als Zahler in den Risikoausgleich erfasst werden.

Kollege Frick beantragt nun, dass darüber hinaus die bei Managed Care nachgewiesenen Kosteneinsparungen zu einer finanziellen Entlastung des jeweiligen Versicherers im Risikoausgleich führen. Dadurch können die Prämien für alternative Versicherungsmodelle deutlich tiefer angesetzt werden. Damit werden diese Versicherungsvarianten im Vergleich zu traditionellen Versicherungen und insbesondere zu Billigkassen günstiger und damit attraktiver. Auch könne die Risikoselektion noch weiter eingeschränkt werden.

Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit vertreten demgegenüber die Meinung, dass es nicht opportun sei, den Risikoausgleich erneut zu ändern. Mit der vom Ständerat beschlossenen Verfeinerung komme man dem berechtigten Anliegen bereits vollumfänglich nach. Zudem würde mit dem Antrag Frick den Versicherern ein neues Risikoinstrument in die Hand gegeben, das relativ starke Anreize schaffen würde, gesunde Junge in Gruppen zusammenzufassen und in die Managed-Care-Modelle zu bringen. An der Gleichbehandlung der Versicherten im Risikoausgleich würde nicht mehr festgehalten, das käme einer Entsolidarisierung der Versicherten gleich. Zudem würde sich das Bestimmen von Kosteneinsparungen äusserst schwierig gestalten. Die auf Kostenspareffekten basierenden Entlastungsfaktoren für Risikoausgleichsausgaben könnten kaum erhoben werden. Es wäre mit erheblichen Datenlieferungsproblemen zu rechnen. Der Anreiz, sich an den Modellen zu beteiligen, dürfe nicht via Risikoausgleich, sondern müsse über das Modell selbst gesetzt werden. Mit dem Risikoausgleich solle eine Gleichstellung unabhängig von der Risikolage der Versicherung erwirkt werden. Auf der Basis dieser Gleichstellung komme es dann zum Wettbewerb.

Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag abzulehnen.