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Fetz Anita · Ständerat · 2006-12-05

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Herr Schwaller hat es vorher beim Eintreten gesagt: 5 Jastimmen und 6 Enthaltungen, das war der Stand der Begeisterung der Kommission. Das hat damit zu tun, dass die Vorlage, wie sie mehrheitlich aus der Kommission kommt, nicht schlecht ist, aber einfach keine Dynamik hat, die in Richtung Netzwerke zeigt.

Sie sehen, dass ich bei der Minderheit nicht dabei bin. Ich habe mich sehr schwer getan bei Absatz 3. Ich finde, man soll die Leute mit Anreizen in Netze bringen; aber man soll sie nicht dafür bestrafen, wenn sie bei ihrem Arzt bleiben wollen. Deshalb bin ich sehr glücklich, dass jetzt der Minderheitsantrag zu Absatz 3 zurückgezogen wurde; ich kann umso überzeugter die Minderheit unterstützen. Denn etwas muss man einfach einmal klarstellen: Wenn die Netzwerke so gut sind, wie es die Literatur, wie es die internationalen Studien, wie es auch die Erfahrungen in der Schweiz mit den Netzwerken, die es gibt, insbesondere mit den HMO-Netzwerken, ausweisen, dann wird das ein guter Weg für unser Gesundheitssystem sein. Es muss dafür sorgen, dass insbesondere eben Kranke qualitativ optimal betreut werden. Gleichzeitig muss die Behandlungskette so effizient sein, dass auch Kosten eingespart werden. Das gelingt allerdings erst dann, wenn im System mehr als die Hälfte der Versicherten in einem Netzwerk sind. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir kluge Anreize schaffen. Der Anreiz einer differenzierten Kostenbeteiligung ist erstens nachgewiesen, er wirkt; ich habe es beim Eintreten gesagt, das Generika-Modell, das wir kennen, hat gewirkt. Zweitens ist das auch richtig, weil wir damit der ganzen Sache eine Dynamik geben.

Jetzt zu den Einwänden vonseiten der Kassen - um es mal so zu sagen -: Das Dilemma von Herrn Frick kann ich nicht ganz verstehen. Der optionale Nachteil für einen Versicherer wird ja dadurch kompensiert, dass in dieser Vorlage ein Dreijahresvertrag genannt ist. Das ist ein deutlicher Unterschied zur Situation der Leute, die nicht in den Netzwerken sind, die nämlich jedes Jahr wechseln können. Dieser allfällige Nachteil ist damit ausgeglichen.

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Zu Kollege David: Entschuldigung, wir haben in dieser Vorlage Vertragsfreiheit. Wenn Ihre Kasse mit Netzwerken, die qualitativ nicht gut sind, Verträge abschliesst, dann ist das ein Problem Ihrer Kasse und nicht ein Problem der Netzwerke. Ich meine, die Kassen haben jetzt genügend Einsicht. Das Tolle, das damit verbunden wäre, wäre ja gerade die Qualitätsoptimierung. Das hätten Sie damit im Griff, Sie hätten alle Daten, Sie hätten auch die Qualitätsüberprüfung. Das sehe ich nicht als einen Nachteil an, sondern im Gegenteil als einen Vorteil. Sie haben nachher auch die entsprechende Kostenersparnis. Wenn mehr als die Hälfte der Leute dabei sind, wird sich auch die Vertragsfreiheit relativieren. Wenn ich im Verwaltungsrat einer Kasse wäre, fände ich dieses Konzept äusserst interessant.

Ein letzter Punkt: Herr Frick sagt, wenn wir hier zustimmen, dann müssen wir auch nachher zustimmen. Ich denke, wir sind jetzt nicht in einer Kommissionsberatung. Das andere: Ich muss jetzt auch auf Artikel 18a eingehen. Nur so viel: Lesen Sie dazu die Ausführungen des Bundesamtes für Gesundheit. Es stellt glasklar fest, dass der administrative und rechnerische Aufwand, um in jedem Netz, so klein es auch sei, den Risikoausgleich abzugleichen, weit höher ist, als wenn man das nicht macht. Hier steht die Gewinnchance - gerade auch für eine Kasse - in keinem Verhältnis zum administrativen Aufwand, den man betreiben muss.

Kurz gesagt: Die Minderheit bringt den richtigen Anreiz. Ich bitte Sie deshalb, ihr zuzustimmen. Damit geben wir dem Gesundheitswesen in der Schweiz die richtige Dynamik und den Leuten, die krank sind, wirklich eine qualitativ gute Betreuung.