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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Ich spreche hier für die Mehrheit der Kommission, obwohl ich auch hier der Minderheit angehöre.

Hier geht es darum, in welchem Umfang sich die Versicherten an den Kosten für die Leistungen, die für sie erbracht wurden, beteiligen. Das bestehende Gesetz sieht vor, dass die Kostenbeteiligung aus einem festen Jahresbetrag und 10 Prozent Selbstbehalt besteht. Der Ständerat - Sie mögen sich erinnern - hat auf Antrag des Bundesrates in einer Teilrevision bereits entschieden, dass der prozentuale Selbstbehalt für Erwachsene auf 20 Prozent des die Franchise übersteigenden Betrags festzulegen sei. Gleichzeitig wurde dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, die Kostenbeteiligung herabzusetzen oder aufzuheben. Da der Nationalrat darüber aber noch nicht befunden hat, das heisst seinen Entscheid zusammen mit der Managed-Care-Vorlage fällen will, müssen wir vom bestehenden Gesetz, das heisst von 10 Prozent Selbstbehalt, ausgehen.

In Absatz 2 haben wir die Frage zu beantworten, wie Anreize geschaffen werden können, damit die Versicherten in die Managed-Care-Modelle gehen. Dabei geht es in erster Linie darum, dass wir Lösungen finden, die es kranken Leuten schmackhaft machen, in diese Modelle einzutreten.

In Absatz 2bis soll nun den Krankenversicherungen ermöglicht werden, die Kostenbeteiligung für Leistungen, die in Managed-Care-Modellen erbracht werden, herabzusetzen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass es den Versicherern zu überlassen ist, den Selbstbehalt in den einzelnen Modellen zu bestimmen. Wenn es sich ökonomisch rechne, werde dieser Parameter von den Versicherern mit Sicherheit gesetzt. Mit der Vorgabe von bestimmten Parametern würden keine Entwicklungen mehr zugelassen. Zudem würden auch ineffiziente Modelle davon profitieren. Die Lösung der Mehrheit beinhalte auch Anreizindikatoren. Sie sollten aber nur dort zum Tragen kommen, wo die Effizienz der Modelle dies auch zulasse. Die qualitativ guten Netze, welche Erfolg hätten, würden den Selbstbehalt senken und so die Effizienzgewinne an die Versicherten weitergeben. Nur so könne der gewünschte Wettbewerb unter den Versicherern spielen.

Die Kommission hat mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen so entschieden.