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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Ich habe dem Bundesrat einige Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Pensionskassen gestellt, und zwar vor allem im Zusammenhang mit Corporate Governance sowie der staatlichen Aufsicht. Der Bundesrat kommt pauschal zu folgendem Schluss: Die in der beruflichen Vorsorge im Rahmen der 1. BVG-Revision eingeführten verschärften Gesetzesbestimmungen sind nicht effizient genug. Ich bin da anderer Ansicht und weiss mich nicht allein. Darf ich Ihnen kurz erläutern weshalb? Sie mögen sich erinnern, dass die Fragen schon einmal im Zusammenhang mit dem Geschäft 05.073 gestellt wurden, das ist das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes. Damals wurde auch angeführt, dass die Gesetzesbestimmungen nicht effizient genug seien und man noch mehrere Gesetzesbestimmungen machen oder anpassen müsse. Das Geschäft wurde an die Kommission zurückgewiesen und ist jetzt in der SGK. Es geht um die Offenlegungspflicht der mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen.

In diesem Zusammenhang haben wir in der SGK vorerst einmal Anhörungen durchgeführt. Seitens des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes war Herr Hans Rudolf Schuppisser anwesend, dann haben wir auch Frau Colette Nova vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund angehört, und dabei waren weiter die Leiterin der Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt und jemand von den Banken. Ich bzw. wir alle in der Kommission waren doch erstaunt über die seltene Einmütigkeit dieses Hearings. Die Beteiligten haben nämlich allesamt die Auffassung vertreten, dass die gesetzlichen Grundlagen genügen. Eine andere Frage sei indessen diejenige der Anwendung respektive der Umsetzung der Vorschriften: Hier sei etwas zu tun, man müsse die Gesetze anwenden und es liege nicht daran, dass die Gesetze nicht genügten. Die ganzen Fragen kommen noch einmal in den Rat, wenn wir in der SGK entschieden haben, was zu tun ist.

Darf ich noch ganz kurz zu zwei Antworten des Bundesrates einige Bemerkungen machen? Zuerst einmal zur Antwort des Bundesrates zu Frage 2: Hier möchte ich festhalten, dass ich der Meinung bin - dies entgegen den Ausführungen des Bundesrates - dass heute bereits im BVG Sanktionen vorgesehen sind. Wird die Vorsorgeeinrichtung durch den Missbrauch am Vermögen geschädigt, kommt die Haftung gemäss Artikel 52 BVG zum Zuge. Ist kein Schaden nachweisbar, kann die Person, die als Organ oder Funktionär ihre Stellung zu ihrem Vorteil missbraucht hat, aufgrund von Artikel 76 BVG belangt werden.

Dann kurz zu der Antwort auf Frage 3: Auch hier möchte ich festhalten, dass es nicht zweckmässig ist, schon jetzt nach Verschärfungen zu rufen. Auch das Hearing hat deutlich gemacht, dass es vor allem wichtig ist, dass die bestehenden Angebote zur Aus- und Weiterbildung tatsächlich genutzt werden.

Noch zur Antwort auf Frage 5: Der Bundesrat verlangt, dass anhand der bestehenden Lösungen beispielsweise im Bankensektor geprüft werden soll, wie sich klare Loyalitäts- und [PAGE 939] Transparenzgrundsätze definieren lassen. Da Vorsorgeeinrichtungen keine Banken und Lebensversicherungen sind und da die berufliche Vorsorgeeinrichtung schweizerischer Prägung eben kein Finanzinstitut ist, welches nur nach den Bestimmungen des Finanzmarktes funktioniert, und da wir hier im Bereich eines sozialpartnerschaftlich geführten Sozialwerks sind, können Lösungen im Bankensektor nicht als Vorbild dienen.

Alles in allem, Herr Bundesrat, bin ich froh, wenn man jetzt auf weitere Regulierungen verzichtet; wenn nicht, dann soll zumindest äusserst vorsichtig mit neuen Gesetzesbestimmungen umgegangen werden.