Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-06
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst auf die Bemerkung von Frau Heberlein eingehen: Es ist nicht so, dass hier die Regelung vorgesehen ist, die Sie beschrieben haben und die dem Wunsch der Polizeikreise entspricht. Der Entwurf, wie er jetzt vorliegt, räumt der Polizei wichtige Befugnisse ein, insbesondere durch die sogenannt selbstständigen polizeilichen Ermittlungen. Diese sind speziell in den Artikeln 305 und 306 festgehalten. Sie finden vor der Eröffnung der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft statt und erlauben es der Polizei, aus eigenem Antrieb, vor allem aufgrund von Anzeigen und eigenen Feststellungen, Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. Aber es handelt sich nicht um eine Befugnis der Polizei als Behörde mit einem sicherheitspolizeilichen Auftrag, sondern um eine Befugnis der Polizei als Strafverfolgungsbehörde. Eine solche Ermittlung, eine solche eigene Tätigkeit der Polizei, ist zum Zweck der Strafverfolgung vorgesehen. Darum untersteht die Polizei auch in diesem Bereich der Staatsanwaltschaft, auch wenn sie nicht mit einer besonderen Verfügung handelt. Nun, es wird natürlich auch hier unterschieden zwischen solcher Tätigkeit und jener, wo die Staatsanwaltschaft selber ermitteln will. Dort muss sie den Kantonspolizeien in der Regel einen speziellen Auftrag zur Ermittlung geben; das ist dann die besondere Ermittlungstätigkeit.
Die Minderheit will diese Tätigkeit, die der Staatsanwaltschaft untersteht, bei denen die Polizeien aber aus eigenem Antrieb handeln können, auf dringliche und leichte Fälle einschränken. Da muss ich Ihnen sagen: Wir bitten Sie, dem Antrag der Mehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Es kann gerade in schweren Fällen besonders wichtig sein, dass die Polizei in dieser Beziehung etwas tut; nicht nur in leichten, sondern gerade auch in schweren Fällen kann es wichtig sein. Immer gerade die Dringlichkeit eines Falles zu ermessen ist in der Strafverfolgung, namentlich in der ersten Stunde, natürlich ausserordentlich schwierig. Darum bitten wir Sie, diese Tätigkeit der Polizei hier nicht einzuschränken und zu sehen, dass die Polizeien auch in dieser Phase der Staatsanwaltschaft unterstehen. Das ist so, weil sonst die Tätigkeiten ausufern; das will man hier nicht zulassen.