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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-06

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06

Wortprotokoll

Die in Artikel 10 Absatz 1 enthaltene Unschuldsvermutung - in dubio pro reo - ist als fundamentale Maxime eines rechtsstaatlichen Verfahrens bereits in unserer Bundesverfassung in Artikel 32 Absatz 1 enthalten. Wenn es in Absatz 1 heisst: "Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig", sind damit sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen gemeint, soweit diese der Strafverfolgung unterworfen werden können.

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