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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-06

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06

Wortprotokoll

Die in diesem Kapitel angeführten Grundsätze des Strafverfahrensrechtes [PAGE 990] sind wichtig. Sie gelten für alle Phasen des Strafverfahrens, denn ein Strafverfahren kann für den einzelnen Bürger sehr einschneidende Folgen haben. Zahlreiche Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Pflichten der Strafbehörden sind bereits durch übergeordnetes Recht festgelegt, so durch die Bundesverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und den Uno-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte. Es ist aber zweckmässig, wenn hier in der Strafprozessordnung die wichtigsten Grundsätze noch einmal angeführt sind. Zu Artikel 3 habe ich keine Bemerkungen.